Die Antragstellung erfolgt durch die Kommunen. Anträge per Formular können jederzeit bei uns eingereicht werden. Dabei kann entweder nur eine Bestandsaufnahme oder zusätzlich auch ein Vernetzungsworkshop beantragt werden. Wenn die Initiative für einen Antrag aus der Zivilgesellschaft kommt, sollte die Kommunalverwaltung nach Absprache gebeten werden, einen Antrag zu stellen.
Die Servicestelle prüft den Antrag und nimmt gegebenenfalls Rücksprache mit der antragstellenden Kommune auf. Für die folgende Ausschreibung der Bestandsaufnahme durch die SKEW müssen im Antrag drei potenzielle Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmer mit lokaler Expertise genannt werden, die den Auftrag vor Ort durchführen könnten. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne dabei, einen geeigneten Auftragnehmer zu finden.