Die Ausstellungsmodule sollen in den teilnehmenden Kommunen für einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) aufgestellt werden. Bei der Herstellung wird auf einen robusten Aufbau für den Gebrauch auf Außenflächen geachtet. Sie können beispielsweise an Spazier- oder Fahrradwegen platziert werden, in Parks, Straßen, auf zentralen Plätzen oder in öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern oder Bahnhöfen. Die Installationen bestehen aus Elementen, die auf kleinem Raum einzeln aufgestellt oder bei mehr Platzkapazität miteinander kombiniert werden können. In der Kombination mehrerer Module bilden sie Sitzinseln zum Verweilen und zum Austausch.
Die Ausstellungen werden anschaulich gestaltet, um Betrachtende mit Infotafeln und interaktiven Elementen für das Thema zu begeistern und zu einer Auseinandersetzung mit der kommunalen Entwicklungspolitik am Beispiel „Fairer Handel und Faire Beschaffung“ einzuladen.