Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Inhaltlich müssen die Projekte einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) und damit zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten.
Förderfähige Aktivitäten sind zum Beispiel:
Beschaffungen von Sachgütern für die kommunale Aufgabenerfüllung, insbesondere der kommunalen Daseinsvorsorge. Sollten die zu beschaffenden Sachgüter im Partnerland erhältlich sein, ist eine Beschaffung vor Ort zu bevorzugen. Die beschafften Sachgüter müssen im Hinblick auf Qualität, Preis, Verfügbarkeit und Wartung bzw. Pflege den lokalen Bedürfnissen angepasst sein.
Transport der beschafften Sachgüter, wenn die Beschaffung nicht im Partnerland erfolgen kann. Sollten Güter in Deutschland beschafft und zum Verbleib ins Partnerland ausgeführt werden, sind in der Regel die Nettobeträge anzugeben. In der Regel ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig, da sie auf Antrag beim Finanzamt erstattet werden kann.
Installation der beschafften Sachgüter, wenn es innerhalb der Projektlaufzeit zeitlich durchführbar erscheint.