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Kommunale Nachhaltigkeitsberichte 2026
Wir unterstützen Kommunen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich weiter. Für das Jahr 2026 wird eine Prozessbegleitung für zehn Projektkommunen angeboten. Diese können entweder einen Voluntary Local Review (VLR) oder einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem BNK-Standard erstellen.
Kommunale Nachhaltigkeitsberichte sorgen für Transparenz und Sichtbarkeit Ihrer Aktivitäten. Grafik: Engagement Global
Kommunen können wählen, ob sie mit einem Voluntary Local Review ihren Beitrag zu den SDGs international sichtbar machen oder mit einem Nachhaltigkeitsbericht nach BNK in einem standardisierten Format Transparenz schaffen und ihre Fortschritte nachvollziehbar darstellen. Die beiden Formate ergänzen sich und stärken die strategische Steuerung, Transparenz und internationale Sichtbarkeit kommunaler Nachhaltigkeitspolitik.
Eine kurze Erläuterung und Unterscheidung zwischen den beiden Berichtsformaten, die Sie im Rahmen des Projekts wählen finden Sie hier:
Im Rahmen des Projektes erhält die Kommune die nötige Unterstützung und Hilfestellung bei der Erarbeitung eines individuellen Nachhaltigkeitsberichts. Druck und Layout sind nicht in den Leistungen enthalten. Das Ziel ist eine Veröffentlichung des Berichts – auch auf der Website des RNE und SKEW. Die Maßnahme beginnt und endet im Haushaltsjahr 2026. Der Bericht muss also zum Jahresende fertiggestellt sein.
Maßnahmen:
Bestandsaufnahme: Dieser Schritt dient der Erfassung von kommunalen Projekten, Leitbildern, Konzepten, Indikatoren, Kennzahlen und deren Analyse im Hinblick auf die 17 Ziele.
Workshops: Im Rahmen von Arbeitstreffen werden die Beiträge der kommunalen Fachbereiche zur Umsetzung der 17 SDGs gesammelt und diskutiert. Die wesentlichen Inhalte aus den Treffen und der Bestandsaufnahme werden von der SKEW bearbeitet und für die weitere Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte aufbereitet.
Redaktion: Es werden Muster zu möglichen Kapitelgliederungen bereitgestellt. Wenn der BNK als Berichtsformat gewählt wird, muss mindestens zu allen obligatorischen Inhalten des BNK berichtet werden. Zusätzliche Inhalte können ergänzt werden. Wird der VLR gewählt, kann auch zu einer Auswahl an SDGs berichtet werden. Die Erarbeitung eines VLR auf Basis des BNK ist möglich. Die konkrete Arbeit an den Texten erfolgt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Person in der Verwaltung.
Übersetzung (nur VLR): Im Rahmen des Projekts wird für die Nachhaltigkeitsberichte, die als VLR erstellt werden, eine Übersetzung ins Englische bereitgestellt. Der fertige VLR wird der Kommune in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Kommune ist für das Layout selbst zuständig.
Netzwerk: In diesem Jahr steht das Angebot für 10 Kommunen zur Verfügung. Die SKEW wird im Laufe des Projekts im Rahmen digitaler Termine einen Austausch zwischen den Kommunen organisieren, sodass aktuelle Fragen zum Prozess gemeinsam besprochen und beantwortet werden können.
Wie viel Kapazität muss die Kommune einplanen?
Pro Kommune muss mindestens eine Ansprechperson für das Projekt festgelegt werden. Die für die SKEW zuständige Ansprechperson wird punktuell Arbeitszeit in das Projekt einbringen müssen, aber nicht als durchgehende Daueraufgabe gebunden sein. Die personellen Kapazitäten umfassen Aufgaben wie Terminplanung und -vorbereitung zusammen mit der SKEW und den Dienstleistenden, Kommunikation und Freigaben im Haus und der Verwaltungsspitze, jedoch vor allem die Zusammenarbeit zur Bearbeitung der Inhalte und Texte. Abgesehen von dem personellen Einsatz ist die Teilnahme am Projekt für Kommunen kostenlos.
Teilnahmevoraussetzungen
Es muss eine unterzeichnete Interessenbekundung der Verwaltungsspitze oder der zuständigen Leitungsebene vorliegen. Eine Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts im Anschluss an die Projektlaufzeit auf der Website der Kommune und des Rates für Nachhaltige Entwicklung ist erforderlich.
Es muss mindestens eine Ansprechperson in der kommunalen Verwaltung benannt werden. Die Person muss in Abstimmung mit der SKEW und den zuständigen Fachämtern die Termine koordinieren sowie zusammen mit der SKEW die Inhalte und Texte bearbeiten.
Es müssen Projekte und Maßnahmen aus der kommunalen Entwicklungspolitik in den Nachhaltigkeitsbericht einfließen. Das umfasst neben Aktivitäten im Inland auch zwingend Maßnahmen der Verwaltung mit Partner- oder Projektkommunen im globalen Süden. Sofern keine Aktivitäten in diesem Bereich vorliegen, müssen im Bericht konkrete Angaben erfolgen, mit welchen Maßnahmen man strategisch solche Themen adressieren und stärker in der Verwaltung verankern möchte. Die SKEW bietet dafür Hilfestellungen und Beratungen.
Die Kommune muss eigene Kennzahlen, Daten und Indikatoren sammeln und zuliefern. Es gibt hierfür während der Projektlaufzeit Feedback und Unterstützung.
Eine bereits abgeschlossene Teilnahme an einem GNK-Projekt ist zu empfehlen, aber keine zwingende Bedingung zur Teilnahme.