Wir bieten fundierte Beratung, Vernetzung und Förderung für Kommunen – Ihr Rundum-Paket für kommunale Nachhaltigkeit und globale Verantwortung.
Kommunales Corona-Solidarpaket
Gemeinsam stellen wir uns weltweit den Herausforderungen der Corona-Pandemie. Betroffen sind dabei nicht nur deutsche Kommunen, sondern auch ihre Partnerkommunen im Globalen Süden. Perspektivisch wird die Pandemie die Kommunen in Entwicklungs- und Schwellenländer noch deutlich stärker beeinträchtigen als deutsche Kommunen.
Mit dem Kommunalen Corona-Solidarpaket unterstützen Sie Ihre Partnerkommune im Globalen Süden. Foto: iStock / domin domin
In dieser Situation der Not können kommunale Partnerschaften ihre Stärken und lokalen Kompetenzen einbringen. Deshalb hat Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein Kommunales Corona-Solidarpaket aufgelegt, um die Solidarität in den kommunalen Partnerschaften zu festigen und pandemiebedingte Notsituationen abzumildern.
Zielsetzung
Die Zielsetzung des Kommunalen Corona-Solidarpakets besteht darin, dass sich deutsche Kommunen im Rahmen ihrer Partnerschaft und im Umgang mit der Notsituation solidarisch mit ihren Partnern im Globalen Süden zeigen und durch den Know-how-Austausch sowie durch die Umsetzung von Projekten zur Stärkung der lokalen Selbstverwaltung in der Pandemie beitragen.
Diese Förderbekanntgabe steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Bitte beachten Sie bei Ihrer Projektplanung und späteren Durchführung die unten erläuterten Vorgaben.
Kommunales Corona-Solidarpaket 2022
Antragsstellungen für das Jahr 2022 sind ab sofort möglich. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2022. Bei inhaltlichen Fragen zum Kommunalen Corona-Solidarpaket stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Darüber hinaus stehen wir auch im Rahmen von telefonischen Beratungsterminen gerne zur Verfügung.
Alle wichtigen Informationen und Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite und im Downloadbereich unten.
Vorgaben zur Antragstellung
Wer darf Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise).
Mit welchen Inhalten müssen sich die Projekte befassen?
Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Unter kommunaler Entwicklungspolitik wird die Summe der Mittel und Maßnahmen verstanden, die die Kommunen einsetzen oder ergreifen, um eine global nachhaltige Entwicklung zu fördern. Da mit dem Corona-Solidarpaket ausschließlich Partnerschaftsprojekte unterstützt werden, sollte vorrangig die Verausgabung und Durchführung der Mittel im Partnerland erfolgen. Im Rahmen der Förderung können auch Begleitmaßnahmen - wie Vernetzungs- und Informationsarbeit - im Inland berücksichtigt werden.
Welche Maßnahmen in der Partnerkommune sind förderfähig?
Soziale Maßnahmen, um Gesundheitsschutz zu fördern und Auswirkungen der Pandemie auf vulnerable Bevölkerungsgruppen zu mindern, zum Beispiel
Initiierung und Koordinierung von Nachbarschaftshilfen für Risikogruppen
Hilfsangebote für sozial besonders Benachteiligte
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Informationsarbeit rund um die Pandemie, zum Beispiel
Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung der lokalen Bevölkerung (Kampagnen zu Hygiene, Social Distancing)
Anleitungen zur Eigenfertigung von Schutzkleidung (z.B. Mund-Nasen-Schutz)
Maßnahmen für die lokale Gesundheitsversorgung, zum Beispiel
Stärkung der lokalen oder regionalen Produktion, Verteilung und Qualitätssicherung von Hygiene, Desinfektions- und Schutzartikeln
Verbesserung der medizinischen Ausstattung zur Bewältigung der Corona-Pandemie, zum Beispiel Bereitstellung von Krankenhausbetten, Fiebermessgeräte oder Test-Kits
Maßnahmen zur Ertüchtigung der lokalen Kommunalverwaltung, zum Beispiel
Stärkung der Digitalisierung (auch Hardware im Partnerland) für den virtuellen Austausch und virtuelle Dienstleistungen
Aufbau von kommunalen Strukturen zur Nachverfolgung oder Eindämmung von Infektions-Hotspots
Qualifizierung und Ausbildung sowie Erfahrungsaustausch, zum Beispiel
Zur Stärkung von lokalen oder auch interkommunalen und regionalen Strukturen der Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz, Einrichtung von Krisenstäben, Kommunikation zwischen Behörden im Notfall, Planungen zum Schutz kritischer lokaler Infrastruktur)
Zur Stärkung des lokalen Gesundheitswesens, des Gesundheitspersonals sowie der Gesundheitseinrichtungen und -dienste im Hinblick auf die Vorbereitung auf die Pandemie, auf die Patientenversorgung oder Nachsorge
Zur Stärkung der Kommunalverwaltung im Umgang mit der Pandemie, zum Beispiel in Bezug auf die Sicherung der wichtigsten kommunalen Dienstleistungen
Welche Vorgaben sind zu beachten?
Als besonders förderfähig gelten hierbei Partnerschaften und Kooperationen, die im Zusammenhang mit den von der SKEW durchgeführten Angeboten zur Partnerschaftsarbeit und zum internationalen Fachaustausch agieren. Hierbei ist ein Fachaustausch wünschenswert.
Federführend in der Umsetzung der Projekte sind immer die Kommunen.
Lokale und regionale Akteure (Zivilgesellschaft, Einrichtungen der Gesundheit, des Katastrophenschutzes) können an der Projektumsetzung beteiligt werden.
Die Zuwendung des kommunalen Corona-Solidarpakets beträgt pro Projekt zwischen 1.000 € und maximal bis zu 50.000 €.
Die Zuwendung erfolgt in Form einer Vollfinanzierung (100%).
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
Kosten für Capacity Building
Kosten für externe Dienstleistungen
Kosten für Sachausgaben (ggf. Transportkosten)
Darüber hinaus kann eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von maximal 7% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beantragt werden.
Es besteht die Möglichkeit, zur Durchführung des Projektes bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sowie darüber hinaus die genehmigte Verwaltungskostenpauschale an lokale oder regionale, am Projekt beteiligte Akteure weiterzuleiten. In diesem Falle muss eine Projektvereinbarung in Form eines privatrechtlichen Vertrages mit dem Kooperationspartner geschlossen werden.
Die Projekte sollen eine maximale Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten. Sie müssen 2022 abgeschlossen werden.
Anstragsprüfung und Fristen
Eine Antragstellung ist ab sofort bis spätestens 15. Oktober 2022 durchgehend möglich. Im Falle Ihres Interesses, können Sie ab sofort mit den auf der Homepage verfügbaren Formularen einen Antrag einreichen. Der Antrag muss mit der Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person auf elektronischem und postalischem Weg eingehen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge für das Corona-Solidarpaket möglichst sechs Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei Engagement Global vorliegen sollten, um eine möglichst sorgsame Projektvorbereitung sicherstellen zu können.
Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) prüft die Anträge und bewilligt bei der Erfüllung der Zuwendungskriterien in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Ihre Antragsunterlagen werden auf postalischem und zusätzlich elektronischem Weg an folgende Adresse erbeten:
Engagement Global gGmbH Servicestelle Kommunen in der Einen Welt Kommunales Corona-Solidarpaket Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn