Globale Lieferketten sind häufig weder transparent noch nachhaltig. Viele multinationale Unternehmen nehmen Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten billigend in Kauf. Da freiwillige Selbstverpflichtungen bislang wirkungslos geblieben sind, hat die Bundesregierung sich nach langem Ringen auf einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt, das Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen in der Wertschöpfungskette verhindern soll. Es tritt ab Januar 2023 in Kraft.
Kann das Gesetz den erhofften Beitrag leisten, um Kinderarbeit und Hungerlöhne einzudämmen? Wie wirksam kann es ökologische Mindeststandards etablieren? Was ändert es für die Zuliefererfirmen und Arbeiter und Arbeiterinnen im Globalen Süden? Wie geht es mit den EU-weiten Regelungen weiter?
Zur Online-Debatte der Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem Titel: „Globalisierung und Lieferketten - Herausforderungen für die Arbeits- und Menschenrechte“ werden spannende Referentinnen und Referenten zugeschaltet sein. Diskutieren Sie mit!