Die Verankerung von sozialen Kriterien in Vergabeverfahren ist zulässig und soziale Kriterien können auf verschiedenen Stufen in den Vergabeunterlagen verankert werden. Praktische Herausforderungen stellen sich bei der Festlegung, welche Nachweise die Bietenden im Vergabeverfahren über die Einhaltung der sozialen Kriterien vorlegen müssen und wie diese von der Auftraggebenden überprüft werden können und müssen. Vergaberechtliche Fragen der Nachweisführung sind Gegenstand der Schulungen. Vorgestellt wird der rechtliche Rahmen für Gütezeichen im Bereich ober- und unterhalb der Schwellenwerte. Aber auch andere Möglichkeiten der Nachweisführung, wie z. B. qualifizierte Eigenerklärungen, Audits, Sorgfaltspflichten, Konzepte und Fragebögen werden vorgestellt. Das Spannungsfeld zwischen Nachweisanforderungen und evtl. Auswirkungen auf die Anzahl der Wettbewerbenden sowie auf die Preise fließt in die Diskussion ein. Die Teilnehmenden sind aufgefordert, ihre Erfahrungen mit verschiedenen Nachweisen in Vergabeverfahren mitzubringen.