Erfolgskontrolle: Förderfähig sind nur Projekte, deren klar definiertes und messbares Projektziel innerhalb des vorgesehenen finanziellen und zeitlichen Rahmens erreicht werden kann. Eine Erfolgskontrolle während und nach Abschluss des Projekts ist anhand von Indikatoren durchzuführen. Die Erstellung ordnungsgemäßer Zwischennachweise und des Verwendungsnachweises nach Projektende erfolgt gemäß Anwendungsbestimmungen für Projekte (ANBest-P).
Die Nachhaltigkeit der Projekte über die Projektlaufzeit hinaus muss gewährleistet werden. Dabei verpflichten sich die Vertragspartner auch, vom Projekt hervorgerufene Folgekosten selbst zu tragen oder anderweitig zu decken.
Die mittelbare/unmittelbare Verfolgung oder Vertretung eigener kommerzieller Interessen beziehungsweise kommerzieller Interessen Dritter im Rahmen der Maßnahmen (Aktivitäten) ist sowohl für die deutsche Kommune als auch die Projektpartner ausgeschlossen.
Vermeidung von Förderketten und Doppelförderung: Es muss sichergestellt sein, dass jedes Förderprojekt ein in sich geschlossenes Projekt darstellt und nicht abhängig ist von anderen Förderungen (abgesehen von ggf. eingeworbenen Drittmitteln. Für das beantragte Projekt oder seine einzelnen Teilmaßnahmen dürfen keine weiteren Bundesmittel oder Mittel von Engagement Global beantragt oder bewilligt sein.
Eine Synergie von Nakopa – Weimar-Plus mit weiteren Instrumenten der finanziellen und personellen Unterstützung von Engagement Global (z.B. „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“, „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ oder „Fachkräftefonds für kommunale Partnerschaften weltweit“) ist möglich. Dabei muss jedes Projekt so konzipiert sein, dass es unabhängig von anderen Projektförderungen durchgeführt werden kann.