Ab sofort haben Projektträger, die bereits ein Erstprojekt „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ durchführen, die Möglichkeit, den Antrag auf ein Folgeprojekt zu stellen. Im Rahmen des Angebots bezuschusst die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wieder Personalressourcen.
Antragsberechtigt in dieser Ausschreibung sind Projektträger, deren Erstprojekt im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 endet.
Das Folgeprojekt kann die Wirkung des Erstprojekts vertiefen, es muss jedoch zusätzlich und in sich abgeschlossen sein. Das Folgeprojekt soll zeitlich unmittelbar an das Erstprojekt anschließen.