Die Agenda 2030 auf die kommunale Tagesordnung bringen, das Engagement für den fairen Handel und faire Beschaffung vertiefen, die Zusammenarbeit mit der Partnerkommune aus dem Globalen Süden intensivieren – und als Multiplikatorin andere Kommunen für diese Themen gewinnen. All dies sind Aufgaben für Koordinatorinnen und Koordinatoren. Dabei gibt es ab sofort folgende Förderoptionen:
- Vertiefung des entwicklungspolitischen Engagements – Erstprojekte (Segment I)
- Vertiefung des entwicklungspolitischen Engagements – Folgeprojekte (Segment I)
- Ausweitung des entwicklungspolitischen Engagements (Segment II)
Mit dem Angebot „Vertiefung des entwicklungspolitischen Engagements“ werden Kommunen ermutigt, kommunale Entwicklungspolitik als Querschnittsaufgabe zu etablieren. Mit Hilfe der Koordinatorinnen und Koordinatoren sollen Strukturen geschaffen werden, die die Grundlage für das auch über den Förderzeitraum hinausgehende zukünftige entwicklungspolitische Engagement bilden. Es ist möglich, während eines laufenden Erstprojekts eine Anschlussfinanzierung über die Förderoption „Vertiefung“ oder „Ausweitung“ zu beantragen, um bereits angestoßene Veränderungsprozesse fortzuführen und nachhaltig zu verankern.
Mit dem neuen Fördersegment „Ausweitung des entwicklungspolitischen Engagements“ werden Personalstellen für Projekte mit Vorbildcharakter gefördert, die eine besondere strategische Relevanz für die kommunale Entwicklungspolitik oder einen besonderen Multiplikationseffekt für andere Kommunen haben.