Die Globalisierung der Wirtschaftskreisläufe hat zu einer Verlagerung vieler Produktionsschritte in alle Länder der Welt geführt. Ein Großteil des Handels basiert mittlerweile auf globalen Wertschöpfungsketten und bildet für viele Menschen auch in Entwicklungs- und Schwellenländer die Existenzgrundlage.
Deutschland ist dabei wie keine andere große Industrienation intensiv in internationale Lieferketten eingebunden. Unser Wohlstand hängt eng mit diesem internationalen Handel zusammen. Viele unserer alltäglich importierten Produkte und Rohstoffe werden aber unter untragbaren Umwelt- und Arbeitsbedingungen hergestellt oder abgebaut, teils sogar mit ausbeuterischer Kinderarbeit. Um dieser Verantwortung Rechnung zu tragen, haben sich das Bundesentwicklungsministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, das im Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – oder kurz Lieferkettengesetz – in Kraft getreten.
Gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte müssen die unter das Gesetz fallenden Unternehmen durch eine Risikoanalayse ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Diese Sorgfaltspflicht erstreckt sich dabei insbesondere auf ihre unmittelbaren Zulieferer; anlassbezogen auch auf mittelbare Zulieferer entlang der gesamten Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Gleichzeitig müssen die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen grundlegende Menschenrechtsstandards vorzubeugen und einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einführen.
Indem das Gesetz klare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten privater Unternehmen festlegt, schafft es Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene. Inwieweit auch Kommunen und kommunale Unternehmen, wenn sie am Markt wirtschaftlich tätig sind, von dem Gesetz betroffen sind, darüber gibt ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten Aufschluss.