Auf ihrer 210. Konferenz vom 12. bis 14. Juni in Kiel würdigten die Innenminister der Länder das besondere Engagement der Kommunen und ihrer Unternehmen.
Es wurde betont, dass „die Mitwirkung der Kommunen an der Entwicklungszusammenarbeit sowohl vom Bund als auch von den Ländern unterstützt und als ein wesentliches Element zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung vor Ort und im Ausland anerkannt wird.“
Dies ist keine Selbstverständlichkeit. Der letzte Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zum Thema kommunales Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit stammt aus dem Jahre 1985. Dabei wurden seinerzeit zum ersten Mal Kriterien erarbeitet, denen die entwicklungspolitischen Aktivitäten der Kommunen im In- und Ausland entsprechen sollen. Demnach soll die Zusammenarbeit ausschließlich auf kommunaler Ebene erfolgen, darf nicht der Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung zuwider laufen, und darf als freiwillige Aufgabe nur nachrangig zu den Pflichtaufgaben der Kommunen finanziert werden.
Diese Kriterien sind auch mit dem neuen IMK-Beschluss weiterhin gültig. Neu ist jedoch, dass die IMK neben den Kommunen nun auch explizit die kommunalen Unternehmen nennt und den Wert ihres besonderen Betriebs- und Organisationswissens zu Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge und Infrastruktur betont. Somit gibt der Beschluss direkte politische Rückendeckung für das Engagement der Kommunen und ihrer kommunalen Unternehmen.
Und das ist wichtig! Denn, auch wenn Kommunen heute als unverzichtbare und zentrale Akteure in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit in der Vergangenheit vielfach gewürdigt wurden, ist in Deutschland der Rechtsrahmen kommunaler Auslandsaktivitäten nicht überall eindeutig abgesteckt. Die Beschlüsse der Länder wurden bisher nicht flächendeckend in den Gemeindeordnungen der Länder oder in den Länderverfassungen verankert, welche die rechtliche Grundlage für das kommunalpolitische Handeln darstellen. Nur das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben rechtliche Rahmenwerke, die explizite Befugnisse zur Entwicklungszusammenarbeit enthalten.
Die IMK begrüßt auch ausdrücklich die Unterstützungsangebote vom Bund in der kommunalen Entwicklungspolitik. Damit würdigt sie letztendlich die Arbeit des Entwicklungsministeriums (BMZ) und der von ihm finanzierten Programme, wie insbesondere die Angebote der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global.
Der IMK-Beschluss gibt uns und den Kommunen weiteren Rückenwind für das gemeinsame Engagement!