Die Schulung widmet sich den Möglichkeiten zur Durchsetzung nachhaltiger Beschaffung in Kommunen mittels Verpflichtungen zum Einkauf nachhaltiger Produkte.
Das Vergaberecht gibt einen Rahmen für die Umsetzung sozialer und ökologischer Kriterien in Vergabeverfahren vor. Ausgehend von rechtlichen Vorgaben und Anknüpfungspunkten in internationalen Abkommen, EU-Regeln, Landesgesetzen und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz werden verschiedene Instrumente auf Landesebene und kommunaler Ebene für die Umsetzung sozialer und ökologischer Kriterien in Beschaffungsvorgängen vorgestellt.