Was wir suchen und auszeichnen
Seit seiner ersten Austragung hat sich der Wettbewerb ständig weiterentwickelt: Neue Kategorien wurden eingeführt, Preisgelder aufgestockt und der inhaltliche Fokus erweitert. Anlässlich seines 10-jährigen Jubiläums in 2024 wird nun das gesamte entwicklungspolitische Engagement von Kommunen in seinen verschiedenen Facetten prämiert.
- Dies schließt zum Beispiel kreative Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Kommunen oder ein herausragendes Nachhaltigkeitsmanagement ein. Wichtig ist, dass bei Maßnahmen vor Ort ein entwicklungspolitischer Bezug vorhanden ist.
- Relevant ist zudem die internationale Zusammenarbeit in Form von Fachaustauschen oder kommunalen Partnerschaften mit Kommunalvertretenden aus Ländern des Globalen Südens.
- Gesucht wird besonders innovatives, herausragendes und wirkungsvolles entwicklungspolitisches Engagement.
- Für kommunales Engagement, das ausschließlich dem Themenbereich des Fairen Handels und der Fairen Beschaffung zuzuordnen ist, verweisen wir auf den Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“. Er wird in 2025 wieder ausgetragen. Einreichen können Sie aber beispielsweise Nachhaltigkeitsstrategien mit Bezügen zum Fairen Handel/Fairer Beschaffung.
Zum Wettbewerb Hauptstadt des Fairen Handels
- Ebenfalls ausgenommen sind reine Aktivitäten schulischer Bildung, die im Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik „alle für EINE WELT für alle“ prämiert werden.
Was ist das Ziel des Wettbewerbs?
- Der Wettbewerb wertschätzt das entwicklungspolitische Engagement von Kommunen. Ob mit oder ohne Preis – mit der Teilnahme am Wettbewerb würdigen Sie das Engagement Ihrer Kolleg*innen und der Aktiven Ihrer Kommune.
- Der Wettbewerb macht das Engagement innerhalb der Kommunen sowie nach außen sichtbar. So stärkt er die Rolle von Kommunen als entwicklungspolitische Akteurinnen.
- Mithilfe der Preisgelder werden weitere Projekte und Ideen verwirklicht und das entwicklungspolitische Engagement weiter verstetigt.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle interessierten deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise.
Dürfen Kommunen mitmachen, die sich bereits an früheren Wettbewerbsrunden beteiligt haben?
Ja – die erneute Teilnahme am Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ ist sogar ausdrücklich gewünscht, denn in der Regel entwickelt sich das Engagement weiter und Perspektiven ändern sich. Wichtig wäre in der erneuten Bewerbung diese Weiterentwicklung auch darzustellen. Bitte berücksichtigen Sie die breitere Ausrichtung unserer neuen Wettbewerbsrunde.
Ausgenommen von einer erneuten Bewerbung sind lediglich die Erstplatzierten des letzten Wettbewerbsdurchgangs.
Ist eine Neuregistrierung notwendig, wenn eine Kommune bereits zuvor am Wettbewerb teilgenommen hat?
Ja – auch wenn Ihre Kommune bereits zuvor am Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ teilgenommen hat, registrieren Sie sich bitte neu!
Welche Preiskategorien gibt es?
Um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kommunen Rechnung zu tragen, werden Preise in den folgenden drei Größenkategorien ausgelobt:
- Kleine Kommunen bis 19.999 Einwohner*innen
- Mittlere Kommunen von 20.000 bis 99.999 Einwohner*innen
- Große Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen
Ausgezeichnet werden jeweils die ersten drei Plätze.
Wie hoch sind die Preisgelder?
Vergeben werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 200.000 Euro.
- An die Gewinnerkommune einer jeden Kategorie gehen 30.000 Euro.
- Die Zweitplatzierten erhalten 20.000 Euro.
- Die dritten Plätze werden mit 10.000 Euro prämiert.
- Darüber hinaus werden zwei Sonderpreise in Höhe von jeweils 10.000 Euro vergeben.
Gibt es Vorgaben für den Einsatz der Preisgelder?
Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden, sollte aber zur Förderung Ihres kommunalen Engagements in der Entwicklungspolitik eingesetzt werden. Für welche Maßnahmen und wie Sie die Gelder dabei einsetzen, ist Ihnen überlassen. Sie haben für die Verausgabung zwei Jahre Zeit.
Sollten Sie sich bezüglich der Verwendung des Preisgeldes mit uns austauschen wollen, stehen wir Ihnen natürlich beratend zur Seite. Ansonsten skizzieren Sie uns einfach beim Abruf des Preisgeldes, wie Sie es verwenden möchten, Verwendungsnachweise sind nicht notwendig.
Wann ist der Bewerbungszeitraum?
Vom 1. April bis zum 14. Juni 2024 können Sie Bewerbungen über unser Tool einreichen.
Wie funktioniert die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt über ein Bewerbungstool, in dem Sie sich registrieren und Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. Hierzu haben wir entsprechende Felder zum Ausfüllen vorbereitet. Die Leitfragen haben wir hier in den FAQs aufgelistet. Zusätzlich können Sie im Tool auch Anlagen hochladen.
Es sind vier Leitfragen sowie eine Zusatzfrage zu beantworten. Die reine Bearbeitungszeit im Tool liegt bei circa einer Stunde (ohne Vorbereitungszeit zur Beantwortung der Fragen).
Bitte beachten Sie, dass Ihre Kommune nicht zwingend alle vier der genannten Leitfragen beantworten muss: Eine Kommune, die nur in einem Fragenbereich herausragende Arbeit macht, kann auch preiswürdig sein.
Hier geht es zum Bewerbungsstool
Eine Kurzanleitung zum Bewerbungstool finden Sie hier: Download Handbuch (pdf)
Wie lauten die vier Leitfragen?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Kommune nicht zwingend alle vier der genannten Leitfragen beantworten muss: Eine Kommune, die nur in einem Fragenbereich herausragende Arbeit macht, kann auch preiswürdig sein.
- Innerhalb Ihrer Kommune: Wie wirkt sich das eigene kommunale Handeln auf die Umsetzung der Agenda 2030 vor Ort und im Globalen Süden aus?
- Außerhalb Ihrer Kommune: Inwiefern engagiert sich Ihre Kommunalverwaltung und -politik zu kommunalen Fachthemen mit Partner*innen?
- Sichtbarkeit für die Kommunale Entwicklungspolitik: Wie sensibilisieren Sie als Verwaltung/Politik für die Umsetzung der SDGs bei Ihnen vor Ort und machen das entwicklungspolitische Engagement ihrer Kommune sichtbar?
- Wie wird die Kontinuität, der Erfolg und die langfristige Wirkung Ihrer entwicklungspolitischen Maßnahmen sichergestellt?
Außerdem gibt es folgende Zusatzfragen:
- Was waren Schlüsselerfahrungen?
- Was zeichnet Ihr Engagement insgesamt besonders aus?
- Welche innovativen Ansätze gibt es?
Zudem haben wir im Bewerbungstool zu jeder Leitfrage noch Orientierungsfragen eingefügt. Die genannten Orientierungsfragen dienen der Konkretisierung und dazu, Ihnen Ideen zu geben, was Sie einreichen können. Sie müssen nicht alle beantwortet werden. Falls Sie davon abweichende Maßnahmen einreichen wollen, ist das ausdrücklich erwünscht, solange diese einen entwicklungspolitischen Bezug haben.
Wie lange dauert das Ausfüllen der Bewerbung?
Es sind vier Leitfragen sowie eine Zusatzfrage zu beantworten. Die reine Bearbeitungszeit im Bewerbungsportal liegt bei circa einer Stunde (ohne Vorbereitungszeit).
Was passiert nach der Bewerbung?
Alle eingegangenen Bewerbungen werden ab dem 1. Juni ausgewertet und für die Jury zusammengestellt. Die Zusammensetzung der Jury wird noch bekannt gegeben.
Die Jury entscheidet in einer Sitzung über die Gewinnerkommunen und die Platzierungen.
Als Bewerberkommune sind Sie automatisch zur Preisverleihung eingeladen. Sie findet im Rahmen der 16. Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungspolitik vom 8. bis 10. Oktober 2024 in Ingelheim am Rhein statt.
Welchen Rahmen hat die Preisverleihung?
Die Gewinnerkommunen werden bei der 16. Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungspolitik (BuKo) vom 8. bis 10. Oktober 2024 in Ingelheim am Rhein bekanntgegeben. Die Preisverleihung findet dort in öffentlichkeitswirksamem und feierlichem Rahmen statt.
Wer ist zur Preisverleihung eingeladen und welche Kosten werden übernommen?
Alle Bewerberkommunen werden zur Preisverleihung nach Ingelheim am Rhein eingeladen. Die Kosten für die Teilnahme sowie Anreise und Übernachtung werden durch die SKEW übernommen. Pro Bewerberkommune können zwei Personen an der Preisverleihung teilnehmen. Sofern Sie sich mit mehr Teilnehmenden zur Preisverleihung anmelden wollen, halten Sie bitte vorab mit uns Rücksprache.
Welche Unterstützungsangebote gibt es?
Ihre Fragen beantwortet gerne das Wettbewerbsteam unter der Telefonnummer +49 228 20 717-2880. Außerdem können Sie sich per E-Mail an uns wenden:
kbw.skew@engagement-global.de
Außerdem laden wir Sie zu einer unserer „virtuellen Kaffeepausen“ zum Wettbewerb ein. Im Rahmen dieser Beratungsrunden beantworten wir alle Ihre Fragen:
- Dienstag, 9. April 2024, 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr
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- Montag, 15. April 2024, 9:30 bis 10:30 Uhr
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- Mittwoch, 24. April 2024, 9:30 bis 10:30 Uhr
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- Mittwoch, 8. Mai 2024, 9:30 bis 10:30 Uhr
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- Freitag, 17. Mai 2024, 9:30 bis 10:30 Uhr
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- Donnerstag, 23. Mai 2024, 9:30 bis 10:30 Uhr
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- Montag, 27. Mai 2024, 9:30 bis 10:30 Uhr
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