Was meint Kommunale Entwicklungspolitik?
Entwicklungspolitik ist ein Handeln in globaler Verantwortung in dem Bewusstsein, dass die knappen Ressourcen unseres Planeten nur in weltweiter Gemeinschaft sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltig bewirtschaftet werden können.
Kommunale Entwicklungspolitik umfasst zum einen Maßnahmen im Inland, wie zum Beispiel die Informations- und Bildungsarbeit für eine nachhaltige Entwicklung, Projekte zum Fairen Handel und zur öffentlichen fairen Beschaffung, eine Strategieentwicklung zur Umsetzung der Agenda 2030 auf kommunaler Ebene oder die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Zum anderen führt die gleichberechtigte Zusammenarbeit mit Partnerkommunen im zum wechselseitigen Austausch von Erfahrung und Wissen, schafft neue Perspektiven und trägt dazu bei, Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern – in Deutschland und im Globalen Süden!
Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich die Kommune in Tandem mit der Zivilgesellschaft. Kommunen sind verwaltungstechnisch unterschiedlich organisiert. Deshalb können sich auch Verwaltungseinheiten für den Wettbewerb anmelden. Das können verschiedene Stadtbezirke in einer Großstadt wie Berlin sein oder eine Stadt als Ganzes, der Landkreis oder auch die Gemeinde. Dabei können auch verschiedene Abteilungen der Kommunen (wie zum Beispiel Integration und Internationales) ihre Aktivitäten gemeinsam präsentieren.
Bewerbungsvoraussetzung ist allerdings in jedem Fall die Kooperation mit einer zivilgesellschaftlichen Organisation, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren oder einem Netzwerk. Ausdrücklich begrüßt wird nach wie vor auch die Zusammenarbeit mit migrantischen Organisationen und Initiativen.
Welche Preiskategorien gibt es?
Im Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ werden Kommunen in drei Größenkategorien ausgezeichnet:
- Große Kommunen mit einer Einwohnendenzahl ab 100.000
- Mittlere Kommunen mit einer Einwohnendenzahl von 20.000-100.000
- Kleine Kommunen mit einer Einwohnendenzahl bis zu 20.000
Zusätzlich vergibt die Jury einen Newcomer-Preis für wenig oder unerfahrene Kommunen mit guten Visionen sowie bis zu zwei weitere Sonderpreise.
Können sich mehrere Bezirke einer Kommune beteiligen?
Aus Kommunen-Sicht kann es manchmal sinnvoll sein, dass sich die Bezirke einer großen Kommune (ab 100.000 Einwohnenden) einzeln bewerben, z.B. wenn ein Bezirk entwicklungspolitisch sehr erfahren ist, der andere hingegen eher für einen Newcomer-Preis in Frage käme. Solche separaten Bewerbungen aus einer Kommune sind möglich, jeder teilnehmende Kommunen-Bezirk kann sich dafür einen eigenen Account im Bewerbungstool erstellen.
Erstrebenswert ist es jedoch, dass die entwicklungspolitische Arbeit der Bezirke im Sinne des Wettbewerbs koordiniert wird und die Stadt mit ihrem gesammelten Engagement eine Bewerbung einreicht. Sollte diese Option bestehen, raten wir dazu, die Ressourcen entsprechend zu bündeln.
Wie wichtig ist die Kooperation mit migrantischen Organisationen?
Der Wettbewerb richtet sich mit dem Wettbewerbsjahrgang 2022 an eine erweiterte Zielgruppe und schließt die ganze Bandbreite zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure der kommunalen Entwicklungspolitik mit ein. Dennoch suchen wir ausdrücklich auch weiterhin vorbildhafte kommunale Kooperationen mit migrantischen Initiativen und Organisationen.
Muss der zivilgesellschaftliche Partner eine Organisation oder eingetragener Verein sein?
Nein, muss er nicht. Entwicklungspolitisches Engagement findet in unterschiedlichen Organisationsformen statt. Ein zivilgesellschaftlicher Partner kann auch ein Netzwerk von engagierten Menschen oder manchmal auch nur ein kleiner Zusammenschluss von Menschen sein. Aus diesem Grund schreiben wir die Rechtsform nicht vor.
Muss der zivilgesellschaftliche Partner in Deutschland aktiv sein?
Ja, die kooperierende Organisation oder Initiative muss in Deutschland ansässig sein. Kommunale internationale Kooperationen hingegen werden im Wettbewerb ausdrücklich begrüßt und positiv berücksichtigt.
Können sich Ausländerbeiräte oder Volkshochschulen bewerben?
Ja, auch Beiräte oder Volkshochschulen in kommunaler Trägerschaft können als kommunale Vertretende zusammen mit einer zivilgesellschaftlichen Organisation am Wettbewerb teilnehmen.
Kann sich meine Kommune auch mit mehreren Projekten bewerben?
Projekte sind wichtig. Entscheidend ist aber vielmehr, inwieweit sie strukturbildend, kooperationsfördernd und nachhaltig sind. Der Wettbewerb zeichnet keine einzelnen, kurzfristigen Projekte aus, sondern vorbildliche Kooperationen zwischen Kommunen und zivilgesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern, im Rahmen derer aber natürlich auch Projekte relevant sind. Sie reichen also keine einzelnen Projekte ein, sondern beschreiben vielmehr die Natur Ihrer Kooperation, Ihren Ansatz kommunaler Entwicklungspolitik und die Handlungsfelder Ihres Engagements, wie zum Beispiel:
- Beteiligungsstrukturen schaffen: Das Thema kommunale Entwicklungspolitik ist in der Kommune fest verankert und wird durch entsprechende kommunale (Verwaltungs-)Strukturen gesetzt und umgesetzt (z.B. durch Ratsbeschlüsse, Personalstellen). Zugleich werden zivilgesellschaftliche Organisationen in die kommunale Entwicklungspolitik eingebunden (beispielsweise in der entwicklungspolitischen Informationsarbeit oder im Rahmen kommunaler Partnerschaften mit dem Globalen Süden).
- Engagement fördern: Die Kommune fördert enwicklungspolitisches Engagement von und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Kommune (z.B. durch Vernetzung, Beratung, Fördermittel).
- Vernetzen: Die Kommune, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere entwicklungspolitische Akteurinnen und Akteure sind vernetzt (z.B. durch runde Tische, Netzwerke, Projektpartnerschaften).
- Engagement sichtbar machen: Die Kommune macht das entwicklungspolitische Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen sichtbar (z.B. über die Berichterstattung und Bewerbung von gemeinsamen Aktivitäten)
- Projekte umsetzen: Die Kommune, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere entwicklungspolitische Akteurinnen und Akteure setzten gemeinsame entwicklungspolitische Projekte in der Kommune (Informationsveranstaltungen, Aktionstage) oder im Globalen Süden um.
Wir kooperieren mit mehreren zivilgesellschaftlichen Gruppen. Welche Kooperationen sind relevant?
Bewerbungsvoraussetzung ist die Einbindung der Zivilgesellschaft in die kommunale, entwicklungspolitische Arbeit. Entsprechend erfolgt die Bewerbung gemeinsam mit mindestens einem zivilgesellschaftlichen Partner, der in der Bewerbung aufgeführt ist. Darüber hinaus begrüßen wir aber explizit die Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren in der kommunalen Entwicklungspolitik, beispielsweise mit Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen, kommunalen Dienstleistenden (z.B. Bibliotheken oder Feuerwehr) und weiteren.
Die kommunalen Bemühungen, möglichst viele Akteurinnen und Akteure mit in die Entwicklungspolitik einzubinden, wird von uns in jedem Fall positiv bewertet.
Wir sind eine kleine Kommune. Haben wir überhaupt eine Chance?
Auf jeden Fall! Es gibt Kategorien für unterschiedliche Kommunengrößen. Unsere Jury schaut außerdem in die Tiefe. Während bei großen Kommunen ein einzelnes Projekt häufig nur ein winziger Baustein in einem bunten Strauß von Aktivitäten ist, kann bei kleinen Kommunen ein einzelnes Projekt im Rahmen einer Kooperation bereits strukturbildend, die Partizipation fördernd und nachhaltig sein – das sehen wir!
Wir engagieren uns stark im Bereich Integration – können wir uns mit diesem Engagement bewerben?
Wenn Ihr Engagement auch entwicklungspolitisch ist, dann ja! Was genau ist damit gemeint? Der Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ ist ein entwicklungspolitischer Wettbewerb – unser Fokus liegt auf Aktivitäten und (strukturellen) Maßnahmen. Im Bereich „Migration und Entwicklung“ können dies z.B. Initiativen sein, die nachhaltig zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Teilhabe von migrantischen Akteurinnen und Akteuren beitragen und zugleich für globale Zusammenhänge sensibilisieren und einen Perspektivenwechsel ermöglichen. Dabei kann sich das Engagement auf entwicklungspolitische Themen, wie etwa der Umsetzung der Agenda 2030 auf kommunaler Ebene, fokussieren, muss es aber nicht zwangsläufig – auch die Gründung eines Migrationsbeirates ist im Rahmen des Wettbewerbs relevant, da er mehr Beteiligungsstrukturen schafft.
Selbstverständlich sind Kooperationen mit Menschen mit Migrationsgeschichte auch förderlich für die Integration bzw. Inklusion der Menschen. Klassische Integrationsmaßnahmen jedoch - wie Deutschunterricht, Integrationskurse, Unterstützung bei Wohnungs- und Arbeitssuche - können wir im Rahmen des Wettbewerbs nicht berücksichtigen. Kompetenzen im Bereich Integration liegen in der Verantwortung anderer Einrichtungen.
Zur Einordnung des Themas „Migration und Entwicklung auf kommunaler Ebene“ stellt die Servicestelle eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus kann jederzeit eine persönliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Kann sich meine Kommune bewerben, auch wenn sie bereits teilgenommen hat?
Ja – die erneute Teilnahme am Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ ist sogar ausdrücklich gewünscht, denn in der Regel entwickelt sich das Engagement weiter und Perspektiven ändern sich. Wichtig wäre in der erneuten Bewerbung, diese Weiterentwicklung auch darzustellen.
Ausgenommen von einer erneuten Bewerbung sind lediglich die Erstplatzierten des letzten Wettbewerbsdurchgangs.
Kann sich meine Kommune mit Inhalten bewerben, die bereits bei einer vorherigen Bewerbung eingereicht (und sogar ausgezeichnet) wurden?
Ja – Sie können Inhalte einreichen, mit denen Sie zuvor bereits am Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ teilgenommen haben, sofern diese weiterhin aktiv sind. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Inhalte bereits prämiert wurden, da die Nachhaltigkeit der Maßnahmen eine wichtige Rolle spielt. Bei Ihrer Bewerbung sollten Sie in einem solchen Fall darlegen, wie sich Ihre Maßnahmen weiterentwickelt haben. Auch sollten Sie bei Ihrer jetzigen Bewerbung beachten, dass dieses Jahr auch Maßnahmen mit allen entwicklungspolitischen Akteurinnen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft ausgezeichnet werden können.
Ausgenommen von einer erneuten Bewerbung sind lediglich die Erstplatzierten des letzten Wettbewerbsdurchgangs.
Wie kann man gewinnen?
Der Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ ist ein entwicklungspolitischer Wettbewerb. Bewertet wird neben den entwicklungspolitischen Inhalten, wie sich die Zusammenarbeit von Kommune und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren gestaltet, und inwieweit sie Kriterien wie Nachhaltigkeit, kontinuierliche Zusammenarbeit, strukturelle Maßnahmen zur Förderung von Partizipation entspricht.
Lassen Sie sich hier gern vom Engagement der zuvor ausgezeichneten Kommunen inspirieren:
Zu den Steckbriefen der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger
Wie setzt sich die Jury zusammen?
Die Jury besteht seit dem Gründungsjahr des Wettbewerbs in 2014 aus neun ständigen Mitgliedern. Sie vertreten unterschiedliche Bereiche: Ministerien und Bundesämter (BMZ, BAMF), Dachverbände (DStGB), Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Außerdem sind die Preisträgerkommunen aus dem Wettbewerbsjahr 2020 vertreten.
In der Zusammensetzung der Jury wurde außerdem darauf geachtet, dass diese möglichst divers in Geschlecht und in punkto Migrationsgeschichte ist.
Wer ist zur Preisverleihung eingeladen und welche Kosten werden übernommen?
Die Preisverleihung im Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ ist eingebunden in ein bundesweites Netzwerktreffen. Der genaue Termin im September 2022 wird noch bekannt gegeben. Wir übernehmen die Kosten für zwei Kommunalvertretende und zwei Vertretende der Partnerorganisation(en).
Wir haben einen Preis erhalten. Was passiert dann nach dem Wettbewerb?
Wir machen Ihr Engagement sichtbar! Wir freuen uns, wenn Sie uns bezüglich der Weiterentwicklung Ihres Engagements auf dem Laufenden halten, so dass wir Sie mit Ihrem Engagement umfassend als Best Practice auf unseren Kanälen und in unseren Veröffentlichungen promoten können. Zudem binden wir Sie als „Vorbild-Kommune“ in unsere Veranstaltungen ein. Als erste Preisträgerin können Sie in zukünftigen Wettbewerbsrunden andere Kommunen beraten.
Wie darf das Preisgeld eingesetzt werden?
Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden, sollte aber zur Förderung Ihres kommunalen Engagements in der Entwicklungspolitik eingesetzt werden. Für welche Maßnahmen und wie Sie die Gelder dabei einsetzen, ist Ihnen überlassen. Es gibt nur eine Ausnahme: Das Preisgeld darf nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, die von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt oder Engagement Global bezuschusst werden, wie zum Beispiel für die Finanzierung des Eigenanteils bei unserem Förderinstrument „Koordination Kommunale Entwicklungspolitik“.
Sollten Sie sich bezüglich der Verwendung des Preisgeldes mit uns austauschen wollen, stehen wir Ihnen natürlich beratend zur Seite. Ansonsten skizzieren Sie uns einfach beim Abruf des Preisgeldes, wie Sie es verwenden möchten, Verwendungsnachweise sind nicht notwendig. Idealerweise halten Sie uns auf dem Laufenden, damit wir Sie als „Vorbild-Kommune“ mit Ihren aktuellen Tätigkeiten präsent haben, bewerben und auch einladen können.
Bis wann muss das Preisgeld genutzt werden?
Hier gibt es von unserer Seite keine Frist. Wichtig ist nur, dass Sie das Preisgeld bei uns formlos nach Ende der Preisverleihung bis 1. Dezember 2022 abrufen.
Darf das Preisgeld auch direkt an die Partnerorganisationen gehen?
Das Preisgeld kann nur von der Kommune selber abgerufen werden. Diese verantwortet dann selbst die Weitergabe an die Partnerorganisationen und bestimmt auch die Höhe der weitergegebenen Summe.
Wie wird der Publikumspreis vergeben?
Hier stimmen Sie ab! Über den Publikumspreis entscheidet nicht unsere Jury, sondern ein öffentliches Publikum. Wenn Sie möchten, können Sie sich hierfür zusätzlich bewerben, in dem Sie die im Bewerbungstool dafür eigens aufgelistete Frage beantworten. Auch hier gibt es ein kleines Preisgeld zu gewinnen. Motivieren Sie also alle Unterstützerinnen und Unterstützter Ihrer Arbeit, direkt für Sie abzustimmen.
Die Teilnahme am Publikumspreis ist nicht verpflichtend und hat keinen Einfluss auf Ihre Bewerbung.