Wir bieten fundierte Beratung, Vernetzung und Förderung für Kommunen – Ihr Rundum-Paket für kommunale Nachhaltigkeit und globale Verantwortung.
Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“
Bewerbungsrunde 2025 gestartet
Unser Wettbewerb rückt das Engagement von Kommunen für Fairness im globalen Handel wieder ins Scheinwerferlicht. Er zeigt, wie Kommunen für das Thema sensibilisieren, eine faire kommunale Beschaffung etablieren und fairen Handel in ihrer lokalen Wirtschaft fördern. Die neue Wettbewerbsrunde ist gestartet und das Bewerbungstool freigeschaltet. Seien Sie dabei!
Aktuell wird der Wettbewerb zum zwölften Mal ausgelobt. Foto: Engagement Global
Seit seinem Start 2003 hat der Wettbewerb viele wegweisende Beispiele für fairen Handel und faire Beschaffung ausgezeichnet. Dies hat nicht nur die Gewinnerkommunen gestärkt und das Engagement der Menschen dort gewürdigt. Der Wettbewerb hat auch Strahlkraft in andere Kommunen und gute Praxis wird geteilt.
Auch in dieser Wettbewerbsrunde freuen wir uns wieder auf findige und innovative Ansätze, wie Sie in Ihren Kommunen fairen Handel umsetzen und stärken. Bewerben können sich alle interessierten deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Wir vergeben Preise in den Kategorien „kleine“, „mittlere“ und „große“ Kommunen. Außerdem haben Sie Chancen auf drei Sonderpreise – darunter einen speziell für Newcomer – sowie auf einen Publikumspreis.
Bewerbung: Bewerben können Sie sich über unser Online-Bewerbungstool
Bewerbungsfrist: 30. Juni 2025
Preisverleihung: 29. Oktober 2025 im Alten Rathaus in München. Am Tag darauf findet das bundesweite „Netzwerktreffen Faire Beschaffung“ statt.
Preise: je Kategorie „kleine, mittlere und große Kommunen“:
1. Preis: 30.000 Euro
2. Preis: 20.000 Euro
3. Preis: 10.000 Euro
sowie ein Publikumspreis und drei Sonderpreise mit je 10.000 Euro - davon einer speziell für Newcomer!
Worauf unsere Jury achtet
Das Engagement von Kommunen für Fairness im globalen Handel kann viele Formen haben. Bewerben können Sie sich mit all Ihren Projekten zum fairen Handel und zu fairer Beschaffung. Worauf sind Sie besonders stolz? Wo gehen Sie neue Wege? Und welche Effekte konnten Sie erzielen? Unsere Jury betrachtet Ihre eingereichten Projekte durch die Brille der folgenden vier Handlungsfelder und berücksichtigt auch besondere Herausforderungen und Erfolge:
Strukturelle Verankerung
Hier kommt es darauf an, wie Sie das Themenfeld „Fairer Handel und Faire Beschaffung“ in Ihrer Kommune verbindlich machen – auf kommunalpolitischer Ebene und auf Ebene Ihrer Verwaltung. Beispiele hierfür sind Ratsbeschlüsse, Strategiepapiere oder Dienstanweisungen, eine Personalstelle bzw. Stellenanteile für die Weiterentwicklung fairer Beschaffung oder auch (verpflichtende) Weiterbildungen für Mitarbeiter*innen.
Zudem bezieht sich die strukturelle Verankerung auf Schnittstellen zur Ihrer Stadtgesellschaft (zum Beispiel in Form einer Steuerungsgruppe) und auf Kooperationen mit anderen Kommunen im In- und Ausland.
Aktivitäten zur strukturellen Verankerung fließen mit 25 Prozent in die Jurywertung ein.
Faire kommunale Beschaffung
Beschreiben Sie uns hier Ihre Aktivitäten zur fairen Beschaffung. Haben Sie innovative Beschaffungsprojekte ins Leben gerufen? Gibt es eine amtsübergreifende faire Beschaffung und was lässt diese gelingen? Wie hoch sind Ihre Vergabewerte in Relation zum gesamten Beschaffungsvolumen?
Aktivitäten im Bereich der fairen Beschaffung fließen mit 25 Prozent in die Jurywertung ein.
Informations- und Bildungsarbeit
In diesem Handlungsfeld interessiert uns, wie Sie Ihre Multiplikatorinnenrolle als Kommune ausfüllen. Inwiefern leisten Sie Aufklärung zu den Prinzipien des fairen Handels? Welche erfolgreichen öffentlichkeitswirksamen Aktionen haben Sie umgesetzt? Sensibilisieren Sie zu Missständen in globalen Lieferketten? Wo verknüpfen Sie fairen Handel mit anderen Themen, zum Beispiel mit dem Thema Geschlechtergerechtigkeit?
Aktivitäten in der Bildungs- und Informationsarbeit fließen mit 15 Prozent in die Jurywertung ein.
Marketing und Verkauf
Kommunen können fairen Handel auch durch Marketing und Verkauf fördern, beispielsweise in Form eines fairen Stadtmarketingprodukts. Erzählen Sie uns davon! Wie kooperieren Sie zum Beispiel mit dem lokalen Einzelhandel? Welche Effekte konnten Sie erzielen?
Aktivitäten im Bereich Marketing und Verkauf fließen mit 15 Prozent in die Jurywertung ein.
Besonderes / Finanzielles
Bei der Wertung berücksichtigt unsere Jury auch Ihre speziellen Rahmenbedingungen vor Ort. Dies gilt insbesondere auch für die finanzielle Seite.
Schildern Sie uns also gerne, wie Sie mit potenziellen Haushaltssperren umgehen. Berichten Sie von besonders kniffligen Herausforderungen und welche kreativen Lösungen Sie dafür gefunden haben.
Diese Aspekte fließen mit 20 Prozent in die Jurywertung ein.
FAQs zum Wettbewerb
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle interessierten deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise.
Dürfen auch Kommunen teilnehmen, die schon einmal dabei waren?
Ja! Die erneute Teilnahme am Wettbewerb ist sogar ausdrücklich erwünscht. In der Regel entwickelt sich Engagement weiter und Perspektiven ändern sich. Schildern Sie uns in Ihrer aktuellen Bewerbung diese Weiterentwicklung. Sie können Ihre Angaben aus der letzten Wettbewerbsrunde (2023) im Bewerbungstool aufrufen und einfach aktualisieren.
Ausgenommen von einer erneuten Bewerbung sind die Erstplatzierten des letzten Wettbewerbsdurchgangs.
Wie können wir uns bewerben?
Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungstool.
Bitte registrieren Sie sich dort zunächst als Kommune.
Im zweiten Schritt fragen wir einige Eckdaten zu Ihrer Kommune ab.
Anschließend können Sie Ihre einzelnen Projekte anlegen. Das Formular fragt nach einer allgemeinen Beschreibung, den Zielen, Zielgruppen, Projektpartner*innen, der Finanzierung, nach Herausforderungen und Erfolgen. Sie können auch Anlagen wie Ratsbeschlüsse, Pressemitteilungen o.ä. hochladen.
Unsere Kurzanleitung beschreibt das Vorgehen Schritt für Schritt.
Wir unterscheiden vier Handlungsfelder, denen wir Ihr Engagement für fairen Handel und faire Beschaffung zuordnen: (1) Aktivitäten zur strukturellen Verankerung, (2) Maßnahmen im Bereich der fairen kommunalen Beschaffung, (3) Informations- und Bildungsarbeit zum fairen Handel und zu fairer Beschaffung, sowie (4) Marketing und Verkauf von fair produzierten und gehandelten Produkten.
Je vollständiger und je intensiver Sie diese vier Handlungsfelder mit Ihren Projekten abdecken, desto besser Ihre Chancen bei der Jury.
Es ist zur Teilnahme jedoch nicht zwingend erforderlich, alle Handlungsfelder abzudecken.
Zusätzlich berücksichtigt die Jury Ihre (finanziellen) Rahmenbedingungen und besondere Herausforderungen in Ihrer Kommune.
Wie viele Projekte können wir einreichen?
Sie können sich mit bis zu 20 Projekten bewerben.
Wie aufwendig ist das Ausfüllen der Bewerbung?
Mit dem Online-Bewerbungstool fällt die Bewerbung leicht. Kurze und bündige Schilderungen Ihrer Aktivitäten reichen aus. Viele unserer Fragen können Sie mit einem einfachen Häkchen beantworten.
Sofern Sie bereits an der Wettbewerbsrunde 2023 teilgenommen haben, können Sie die damaligen Eckdaten und Projektbeschreibungen übernehmen und nach Bedarf aktualisieren.
Insgesamt hängt die Bearbeitungszeit von der Anzahl der Projekte ab, die Sie einreichen wollen.
Bis wann können wir uns bewerben?
Bewerbungen können vom 31. März bis zum 30. Juni 2025 (23:59 Uhr) eingereicht werden.
Was passiert nach der Bewerbung?
Nach Bewerbungsende werden Ihre Unterlagen gesichtet und anschließend an unsere Wettbewerbsjury weitergereicht. Diese entscheidet gemeinsam über die Gewinnerkommunen der unterschiedlichen Kategorien und der Sonderpreise. Die genaue Zusammensetzung unserer Jury geben wir noch bekannt. Wir haben wieder Personen mit viel Expertise zu kommunalem Leben und fairem Handel angefragt.
Sollten Sie gewonnen haben, informieren wir Sie über Ihre Nominierung. Die Platzierungen werden erst bei der Preisverleihung bekannt gegeben. Alle Kommunen, die nicht nominiert wurden, können im September/Oktober am Publikumspreis teilnehmen. Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Was sind „kleine“, „mittlere“ und „große“ Kommunen?
Um die unterschiedlichen Rahmenbedingungen von Kommunen zu berücksichtigen, vergeben wir Preise in drei Größenkategorien:
kleine Kommunen bis 19.999 Einwohner*innen
mittlere Kommunen von 20.000 bis 99.999 Einwohner*innen
große Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen
Ausgezeichnet werden jeweils die ersten drei Plätze.
Welche Preisgelder werden vergeben?
Der Wettbewerb hält Preisgelder in Höhe von insgesamt 220.000 Euro bereit.
Die Gewinnerkommunen jeder Größenkategorie (kleine, mittlere und große Kommunen) erhalten je 30.000 Euro. Die Zweitplatzierten dürfen sich über 20.000 Euro, die dritten Plätze über 10.000 Euro freuen.
Zusätzlich vergeben wir einen Publikumspreis und drei Sonderpreise in Höhe von jeweils 10.000 Euro.
Was ist der Publikumspreis?
Über die Gewinnerkommune des Publikumspreises entscheiden Sie!
Mobilisieren Sie dafür gerne Ihre eigene Bevölkerung und nutzen Sie die Chance, den fairen Handel in Ihrer Kommune mit dem Publikumspreis noch bekannter zu machen.
Mit einer pointierten Zusammenfassung Ihres Engagements in den Bewerbungsunterlagen sichern Sie sich gute Chancen beim Publikum.
Teilnehmen können alle Bewerberkommunen, die nicht für einen Haupt- oder Sonderpreis nominiert wurden.
Die Abstimmung zum Publikumspreis findet im September/Oktober 2025 statt.
Nähere Infos senden wir den Bewerberkommunen vorab zu.
Was ist der Newcomer-Preis?
In dieser Wettbewerbsrunde möchten wir explizit auch Kommunen würdigen, die sich erst seit Kurzem, dafür aber engagiert und ideenreich für den fairen Handel einsetzen.
Hierfür vergibt unsere Jury einen Newcomer-Preis dotiert mit 10.000 Euro.
Gibt es Vorgaben für die Verwendung der Preisgelder?
Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden, sollte aber zur Förderung Ihres kommunalen Engagements im Themenfeld des fairen Handels und/oder der fairen Beschaffung eingesetzt werden.
Für welche Maßnahmen und wie Sie die Gelder dabei einsetzen, ist Ihnen überlassen. Sie haben zwei Jahre Zeit.
Wann und wo findet die Preisverleihung statt?
Die Preise werden in feierlichem und öffentlichkeitswirksamem Rahmen am 29. Oktober 2025 im Alten Rathaus in München vergeben.
Am Tag nach der Preisverleihung findet unser jährliches bundesweites „Netzwerktreffen Faire Beschaffung“ statt, mit dem wir den Austausch zwischen aktiven Kommunen fördern.
Wer ist zur Preisverleihung eingeladen und wer übernimmt die Kosten?
Eingeladen sind alle Bewerberkommunen.
Der Rahmen der Preisverleihung erlaubt die Teilnahme von je zwei Personen pro Kommune. Die Reise- und Übernachtungskosten werden von der SKEW übernommen.
Sollten Sie sich mit mehr Teilnehmenden zur Preisverleihung anmelden wollen, halten Sie bitte vorab mit uns Rücksprache. Eine weitere Kostenübernahme ist nicht möglich.
Was, wenn wir nicht gewinnen?
Egal wie es für Sie ausgeht: Viele Kommunen berichten uns, dass der Wettbewerb eine gute Gelegenheit war, fairen Handel und faire Beschaffung vor Ort wieder stärker zum Thema zu machen. Rühren Sie zum Beispiel die Werbetrommel für den Publikumspreis und holen Sie Ihre Bevölkerung ins Boot.
Zudem laden wir Sie ein, Teil unseres Netzwerks Faire Beschaffung zu werden. Einsteigen können Sie direkt bei der Preisverleihung am 29. Oktober 2025 im Alten Rathaus in München.
Offene Fragen beantworten wir gerne in unseren Online-Infoveranstaltungen am 9. April, 13. Mai und 4. Juni 2025. Anmelden können Sie sich oben rechts auf dieser Seite. Eine spontane Teilnahme ist auch noch kurz vor Beginn der Veranstaltungen möglich.
Bei individuellen Anliegen hilft außerdem unser Wettbewerbsteam weiter: