In Ihrer Kommune gibt es eine gute Idee für entwicklungspolitisches Engagement sowie den Willen, diese Idee umzusetzen, aber es fehlen die finanziellen oder personellen Ressourcen? In solchen Fällen können Sie eine breite Palette an Förderinstrumenten der SKEW nutzen. Die Programme gewähren kleine und große finanzielle Unterstützung und fördern Personalstellen im In- und Ausland. Manche Instrumente ermöglichen Aktivitäten in bestimmten Ländern oder Regionen, andere können für Themen wie den Klimaschutz eingesetzt werden. Welches Instrument für welches Vorhaben am besten geeignet ist? Hierzu beraten wir Sie individuell und umfassend.
Unsere Förderangebote
Kleinprojekte im In- und Ausland
Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik
- Beschreibung: Mit unserem Kleinprojektefonds bezuschussen wir kleinere Vorhaben in deutschen Kommunen (z.B. zur Strategieentwicklung, Qualifizierung, Informationsarbeit, Vernetzung), die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen, aber auch Begegnungsformate und kleinere Partnerschaftsprojekte.
- Antragshöhe: Zwischen 1.000 und 20.000 Euro bzw. bis zu 50.000 Euro für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen oder Partnerschaftsprojekte mit Kommunen aus dem Globalen Süden.
- Antragsberechtigte: Kommunalverwaltungen (die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt).
- Antragstellung: Für 2025 können aktuell keine Anträge mehr eingereicht werden. Alle Informationen zu Fristen und Antragstellung ab 2026 werden in Kürze auf der Website zur Verfügung gestellt. Melden Sie sich gerne bereits jetzt für eine Beratung zur Antragstellung ab 2026.
- Besonderheit: Der Kleinprojektefonds ist um eine Fördermöglichkeit zur Krisenbewältigung erweitert worden, um in einer Notsituation schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten.
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Partnerschaftsprojekte
Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)
- Beschreibung: Nakopa unterstützt entwicklungspolitisch aktive Kommunen gemeinsam mit ihren Partnerkommunen bei der Entwicklung lokaler Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030. Die geförderten Projekte werden von den Partnerkommunen gemeinsam über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten geplant und durchgeführt, dabei ist die Beteiligung lokaler Initiativen möglich.
- Antragshöhe: Zwischen 50.000 bis 100.000 Euro für Projekte mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Zwischen 100.000 bis 250.000 Euro (in Ausnahmefällen bis 500.000 Euro) für Projekte mit einer Laufzeit ab 24 bis zu 36 Monaten. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Kommunalverbände gemeinsam mit ihren Partnerkommunen.
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Antragentwurf und Antrag über unsere Förderprojektsoftware.
- Fristen: Für einen Projektstart ab 2027 kann ein Antragentwurf bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Nach positiver Prüfung muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen.
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Partnerschaftsprojekte deutscher und türkischer Kommunen
ORTAK - Initiative zur Förderung des Fachdialoges
- Beschreibung: Mit unserem Projekt ORTAK unterstützen wir deutsche und türkische Partnerkommunen bei der Durchführung von Fachdialog-, Vernetzungs- und Kooperationsprojekten.
- Antragshöhe: Bis zu 25.000 Euro
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise).
- Antragstellung: Bei Interesse kontaktieren Sie uns. Kontaktangaben finden Sie auf unserer Projektseite.
- Fristen: Eine Antragstellung ist ab dem 1. Juli 2024 bis spätestens 31. Dezember 2024 möglich.
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot wird durch die Stiftung Mercator gefördert.
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Personalstelle in Ihrer Kommune
Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
- Beschreibung: Mit unserem Angebot Koordination kommunaler Entwicklungspolitik bezuschussen wir eine Personalstelle, die die Verankerung von Strukturen für ein langfristiges entwicklungspolitisches Engagement koordiniert und bestehende Aktivitäten weiter ausbaut. Dabei fördern wir sowohl Erstprojekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren als auch maximal zwei Folgeprojekte mit jeweils zwei weiteren Jahren.
- Antragshöhe: Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in den ersten zwei Jahren der Förderung sowie 75 Prozent ab dem dritten Jahr der Förderung.
- Antragsberechtigte: Kommunalverwaltungen (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Förderbekanntmachungen)
- Antragstellung: Der Projektantrag muss über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.
- Fristen: Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Melden Sie sich dennoch gerne bereits jetzt für eine Beratung zur Antragstellung ab 2026. Alle Informationen zu Fristen und Antragstellung ab 2026 werden in Kürze auf der Website zur Verfügung gestellt.
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Personalstelle in Ihrer Partnerkommune
Fachkräftefonds für kommunale Partnerschaften weltweit
- Beschreibung: Mit unserem Fachkräftefonds fördern wir kommunale Partnerschaften durch den Einsatz kommunaler Expert*innen, die für den Zeitraum von zwei bis vier Jahre die Umsetzung eines konkreten Vorhabens in der Süd-Kommune unterstützen.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Kommunalverbände.
- Antragstellung: Die Beantragung erfolgt in einem ersten Schritt über eine Interessensbekundung, die gemeinsam mit Ihrer Partnerkommune eingereicht werden muss. Die Rekrutierung einer Fachkraft erfolgt nach Beratung durch das Team des Fachkräftefonds und Workshops zur Finden des richtigen Fachkräfteprofils.
- Fristen: Bitte reichen Sie Ihre Interessensbekundung für die Förderung einer Fachkraftstelle bis 28. Februar 2026 ein.
Bitte beachten Sie: Das Projekt wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.
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Sachgüter für kommunale Dienstleistungen in der Partnerkommune
- Beschreibung: Das Förderinstrument bietet deutschen Kommunen die Möglichkeit, ihre Partnerkommunen aus dem Globalen Süden durch Anschaffungen dringend benötigter Sachgüter zu unterstützen. Diese Güter sind ausschließlich für einen Einsatz zur Verbesserung der kommunalen Aufgabenerfüllung in der Partnerkommune vorgesehen, insbesondere für die kommunale Daseinsvorsorge in den Bereichen Energieversorgung, Mobilität, lokaler Katastrophenschutz, Gesundheitsversorgung, Abfallentsorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
- Antragshöhe: bis zu 1.000.000 Euro
- Antragssteller/in: Antragsberechtigt sind Kommunalverwaltungen sowie die städtischen Bezirke des Landes Berlin und des Stadtstaates Hamburg
- Form der Antragstellung: Zweistufiges Antragsverfahren (Interessensbekundung und Antragstellung bei zuvor geprüfter Förderfähigkeit)
- Fristen: Für 2025 können aktuell keine Anträge mehr eingereicht werden. Alle Informationen zu Fristen und Antragstellung ab 2026 werden in Kürze auf der Website zur Verfügung gestellt. Melden Sie sich gerne bereits jetzt für eine Beratung zur Antragstellung ab 2026.
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Kombination von Förderinstrumenten
Oftmals lassen sich finanzielle und personelle Förderinstrumente sinnvoll ergänzen. Sogar die Beantragung mehrer finanzieller Unterstützungsangebote ist möglich, wenn sich die Vorhaben klar voneinander abgrenzen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt unsere Sammlung von Projektbeispielen.
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