In Ihrer Kommune gibt es eine gute Idee für entwicklungspolitisches Engagement sowie den Willen, diese Idee umzusetzen, aber es fehlen die finanziellen oder personellen Ressourcen? In solchen Fällen können Sie eine breite Palette an Förderinstrumenten der SKEW nutzen. Die Programme gewähren kleine und große finanzielle Unterstützung und fördern Personalstellen im In- und Ausland. Manche Instrumente ermöglichen Aktivitäten in bestimmten Ländern oder Regionen, andere können für Themen wie den Klimaschutz eingesetzt werden. Welches Instrument für welches Vorhaben am besten geeignet ist? Hierzu beraten wir Sie individuell und umfassend.
Unsere Unterstützungsangebote
Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)
- Beschreibung: Wir unterstützen Partnerkommunen, die im Rahmen der “Kommunalen Klimapartnerschaften” ein Handlungsprogramm erarbeitet haben und nun ein gemeinsames Projekt zu Klimaschutz oder Klimafolgenanpassung realisieren.
- Antragsteller/in: Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise), die am Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ teilnehmen.
- Antragstellung und Fristen: Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 24. März bis spätestens 7. Mai 2023 durchgehend möglich. Sie setzt das Einreichen einer Interessenbekundung in der Förderprojektsoftware voraus, die bis 6. März 2023 vorliegen musste.
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Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik
- Beschreibung: Mit unserem Kleinprojektefonds bezuschussen wir kleinere Vorhaben in deutschen Kommunen (z.B. zur Strategieentwicklung, Qualifizierung, Informationsarbeit, Vernetzung), die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen, aber auch Begegnungsformate und kleinere Partnerschaftsprojekte.
- Antragshöhe: Zwischen 1.000 und 20.000 Euro bzw. bis zu 50.000 Euro für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen oder Partnerschaftsprojekte mit Kommunen aus dem Globalen Süden.
- Antragsteller/in: Kommunalverwaltungen (die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt)
- Antragstellung: Projekte müssen über unsere Förderprojektsoftware beantragt werden.
- Fristen: Anträge können fortlaufend bis 15. Oktober 2023 eingereicht werden.
- Besonderheit: Sonderantrag für die Förderung deutsch-ukrainischer Partnerschaftsvorhaben.
Hinweis: Unser Kleinprojektefonds ist um ein speziell auf deutsch-ukrainische Partnerschaftsvorhaben zugeschnittenes Angebot erweitert worden, um schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten.
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Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
- Beschreibung: Mit unserem Angebot Koordination kommunaler Entwicklungspolitik bezuschussen wir eine Personalstelle, die die Verankerung von Strukturen für ein langfristiges entwicklungspolitisches Engagement koordiniert und bestehende Aktivitäten weiter ausbaut.
- Antragshöhe: Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Erstantrag sowie 75 Prozent in einem Folgeprojekt.
- Antragsteller/in: Kommunalverwaltungen (die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt)
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Interessenbekundung und Antrag. Diese können fortlaufend über unsere Förderprojektsoftware eingereicht werden.
Die Frist für die Antragstellung ist abgelaufen. Sehr gerne können Sie uns bei Interesse zu unserem Angebot auch außerhalb unserer Bekanntmachungsphasen kontaktieren.
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Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)
- Beschreibung: Nakopa unterstützt entwicklungspolitisch aktive Kommunen gemeinsam mit ihren Partnerkommunen bei der Entwicklung lokaler Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030. Die geförderten Projekte werden von den Partnerkommunen gemeinsam über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten geplant und durchgeführt – dabei ist die Beteiligung lokaler Initiativen möglich.
- Antragshöhe: Zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
- Antragsteller/in: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Kommunalverbände gemeinsam mit ihren Partnerkommunen.
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Interessenbekundung und Antrag über unsere Förderprojektsoftware.
- Besonderheit: Eine vereinfachte Antragsstellung ist für Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro möglich.
Bitte beachten Sie: Zurzeit besteht leider keine Möglichkeit einen Antrag auf ein Erstprojekt zu stellen. Wir rechnen allerdings damit, dass wir 2023 erneut eine Förderbekanntmachung veröffentlichen können.
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Kombination von Förderinstrumenten
Oftmals lassen sich finanzielle und personelle Förderinstrumente sinnvoll ergänzen. Sogar die Beantragung mehrer finanzieller Unterstützungsangebote ist möglich, wenn sich die Vorhaben klar voneinander abgrenzen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt unsere Sammlung von Projektbeispielen.
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