In Ihrer Kommune gibt es eine gute Idee für entwicklungspolitisches Engagement sowie den Willen, diese Idee umzusetzen, aber es fehlen die finanziellen oder personellen Ressourcen? In solchen Fällen können Sie eine breite Palette an Förderinstrumenten der SKEW nutzen. Die Programme gewähren kleine und große finanzielle Unterstützung und fördern Personalstellen im In- und Ausland. Manche Instrumente ermöglichen Aktivitäten in bestimmten Ländern oder Regionen, andere können für Themen wie den Klimaschutz eingesetzt werden. Welches Instrument für welches Vorhaben am besten geeignet ist? Hierzu beraten wir Sie individuell und umfassend.
Unsere Förderangebote
Kleinprojekte im In- und Ausland
Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik
- Beschreibung: Mit unserem Kleinprojektefonds bezuschussen wir kleinere Vorhaben in deutschen Kommunen (z.B. zur Strategieentwicklung, Qualifizierung, Informationsarbeit, Vernetzung), die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen, aber auch Begegnungsformate und kleinere Partnerschaftsprojekte.
- Antragshöhe: Zwischen 1.000 und 20.000 Euro bzw. bis zu 50.000 Euro für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen oder Partnerschaftsprojekte mit Kommunen aus dem Globalen Süden.
- Antragsberechtigte: Kommunalverwaltungen (die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt).
- Antragstellung: Projekte müssen über unsere Förderprojektsoftware beantragt werden.
- Fristen: Projektanträge können ab sofort und bis spätestens 15. Oktober 2024 gestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Projekte mindestens 10 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen sind und bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt und abgeschlossen sein müssen.
- Besonderheit: Der Kleinprojektefonds ist um ein speziell auf deutsch-ukrainische Partnerschaftsvorhaben zugeschnittenes Angebot erweitert worden, um schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten.
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Partnerschaftsprojekte
Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)
- Beschreibung: Nakopa unterstützt entwicklungspolitisch aktive Kommunen gemeinsam mit ihren Partnerkommunen bei der Entwicklung lokaler Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030. Die geförderten Projekte werden von den Partnerkommunen gemeinsam über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten geplant und durchgeführt, dabei ist die Beteiligung lokaler Initiativen möglich.
- Antragshöhe: Zwischen 50.000 bis 100.000 Euro für Projekte mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Zwischen 100.000 bis 250.000 Euro für Projekte mit einer Laufzeit ab 24 Monaten bis zu 36 Monaten. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Kommunalverbände gemeinsam mit ihren Partnerkommunen.
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Interessenbekundung und Antrag über unsere Förderprojektsoftware.
- Fristen: Wurde Ihre Interessenbekundung für einen Projektstart ab 2025 positiv geprüft, können Sie noch bis spätestens 30. Juni 2024 einen Antrag einreichen.
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Partnerschaftsprojekte deutscher und türkischer Kommunen
ORTAK - Initiative zur Förderung des Fachdialoges
- Beschreibung: Mit unserem Projekt ORTAK unterstützen wir deutsche und türkische Partnerkommunen bei der Durchführung von Fachdialog-, Vernetzungs- und Kooperationsprojekten.
- Antragshöhe: Bis zu 25.000 Euro
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise).
- Antragstellung: Bei Interesse kontaktieren Sie uns. Kontaktangaben finden Sie auf unserer Projektseite.
- Fristen: Eine Antragstellung ist ab dem 1. Januar 2024 bis spätestens 15. September 2024 möglich.
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot wird durch die Stiftung Mercator gefördert.
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Partnerschaftsprojekte mit Fokus Klima
Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)
- Beschreibung: Mit dem Angebot werden entwicklungspolitisch aktive Kommunen unterstützt, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und in Form von Projekten durchzuführen.
- Antragshöhe: Zwischen 50.000 bis 100.000 Euro für Projekte mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Zwischen 100.000 bis 250.000 Euro für Projekte mit einer Laufzeit ab 24 Monaten bis zu 36 Monaten. Zwischen 250.000 bis 500.000 Euro für Projekte mit einem expliziten Klimabezug. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Kommunalverbände gemeinsam mit ihren Partnerkommunen.
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Interessenbekundung und Antrag über unsere Förderprojektsoftware.
- Fristen: Wurde Ihre Interessenbekundung für einen Projektstart ab 2025 positiv geprüft, können Sie noch bis spätestens 30. Juni 2024 einen Antrag einreichen.
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Personalstelle in Ihrer Kommune
Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
- Beschreibung: Mit unserem Angebot Koordination kommunaler Entwicklungspolitik bezuschussen wir eine Personalstelle, die die Verankerung von Strukturen für ein langfristiges entwicklungspolitisches Engagement koordiniert und bestehende Aktivitäten weiter ausbaut. Dabei fördern wir sowohl Erst- und Folgeprojekte zur Vertiefung des entwicklungspolitischen Engagements (Segment I) als auch die Ausweitung des entwicklungspolitischen Engagements (Segment II).
- Antragshöhe: Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in den ersten zwei Jahren der Förderung sowie 75 Prozent ab dem dritten Jahr der Förderung.
- Antragsberechtigte: Kommunalverwaltungen (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Förderbekanntmachungen)
- Antragstellung: Der Projektantrag muss über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.
- Fristen: Für Projekte mit Projektstart im Jahr 2024 im Segment II (Ausweitung) ist eine Antragstellung ab sofort bis spätestens 15. Oktober 2024 möglich.
Für Erstprojekte mit Projektstart im Jahr 2025 im Segment I (Vertiefung) ist eine Antragstellung ab sofort bis spätestens 30. Juni 2024 möglich. Anträge im Segment II (Ausweitung) können bis spätestens 30. September 2025 eingereicht werden.
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Personalstelle in Ihrer Partnerkommune
Fachkräftefonds für kommunale Partnerschaften weltweit
- Beschreibung: Mit unserem Fachkräftefonds fördern wir kommunale Partnerschaften durch den Einsatz kommunaler Expert*innen, die für den Zeitraum von zwei bis vier Jahre die Umsetzung eines konkreten Vorhabens in der Süd-Kommune unterstützen.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Kommunalverbände.
- Antragstellung: Die Beantragung erfolgt in einem ersten Schritt über eine Interessensbekundung, die gemeinsam mit Ihrer Partnerkommune eingereicht werden muss. Die Rekrutierung einer Fachkraft erfolgt nach Beratung durch das Team des Fachkräftefonds und Workshops zur Finden des richtigen Fachkräfteprofils.
- Fristen: Die Frist zur Einreichung von Interessensbekundungen ist abgelaufen. Wir informieren Sie, sobald eine neue Frist bekannt ist.
Bitte beachten Sie: Das Projekt wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.
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Kombination von Förderinstrumenten
Oftmals lassen sich finanzielle und personelle Förderinstrumente sinnvoll ergänzen. Sogar die Beantragung mehrer finanzieller Unterstützungsangebote ist möglich, wenn sich die Vorhaben klar voneinander abgrenzen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt unsere Sammlung von Projektbeispielen.
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