Auch im Jahr 2021 können deutsche Kommunen im Rahmen des „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ eine Zuwendung zur Durchführung von Kleinprojekten beantragen. Dieses Unterstützungsangebot wird von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt.
Teilnehmende während eines Seminars. Foto: Dominik Schmitz
Die Zielsetzung des Kleinprojektefonds besteht darin, Kommunen Einstiegshilfen in neue Maßnahmen und Partnerschaften der kommunalen Entwicklungspolitik zu geben und somit die entwicklungspolitische Diskussion und das Engagement in deutschen Kommunen zu beleben und zu vertiefen sowie die Vernetzung relevanter Akteure zu unterstützen. Darüber hinaus soll der interkommunale Dialog mit dem Globalen Süden gefördert werden.
Bekanntmachung 2021
Bezuschusst werden Vorhaben zur Strategieentwicklung, Qualifizierung, Informationsarbeit, Vernetzung und Begegnung, die sich der Kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Die Zuwendung des Kleinprojektefonds beträgt pro Projekt zwischen 1.000 und 20.000 Euro. Für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen sowie kleine Partnerschaftsprojekte können bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Mit der Zuwendung können Strukturen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit aufgebaut, etabliert bzw. gefestigt oder kleinere Vorhaben mit entwicklungspolitischen Bezug innerhalb der Partnerschaft geplant und umgesetzt werden. Weiterhin kann mit der Zuwendung die Vernetzung der Akteure unterstützt und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden.
Als besonders förderfähig gelten Projekte, die im Zusammenhang mit den SKEW durchgeführten Maßnahmen stehen und in diesem Kontext Studien, Konzeptionen und einzelne Maßnahmen aus Aktionsplänen umsetzen.
Vorgaben zur Antragstellung
Wer darf Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Kommunalverwaltungen inklusive ihrer Eigen- und Regiebetriebe und Kommunalverbände, wenn sie eine steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.
Mit welchen Inhalten müssen sich die Projekte befassen?
Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Als kommunale Entwicklungspolitik wird die Summe aller Mittel und Maßnahmen bezeichnet, die Kommunalverwaltung und -politik einsetzen und ergreifen, um eine nachhaltige Entwicklung vor Ort und in Entwicklungsländern zu fördern.
Inhaltlich muss das Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und damit zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie leisten.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Das Projekt muss sich klar auf den entwicklungspolitischen Wirkungskreis der Kommunen beziehen und kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen:
Bildungs- und Informationsarbeit: Unterstützung der öffentlichkeitswirksamen entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit
Die konzeptionelle Weiterentwicklung/ Qualifizierung: Unterstützung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der kommunalen Entwicklungspolitik und der Qualifizierung kommunaler Akteure
Vernetztes Handeln: Unterstützung der Vernetzung, des Dialogs und der Kooperation kommunaler entwicklungspolitischer Akteure in Deutschland und mit den Akteuren aus den Partnerkommunen
Süd-Nord/ Nord-Süd Begegnungen und kleine Partnerschaftsprojekte mit kommunalen Partnern aus dem Globalen Süden
Welche Vorgaben sind zu beachten?
Laufzeit: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten. Sie müssen 2021 abgeschlossen werden.
Anteilsfinanzierung: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen-und/ oder Drittmitteln erbracht werden. Kofinanzierungen aus Landesmitteln können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Die entsprechenden Landeshaushaltsordnungen sind in diesem Fall zu beachten. Unbare Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht anrechenbar auf die Eigenmittel und werden neben dem Budget nachrichtlich aufgeführt.
Die Zuwendung des Kleinprojektefonds beträgt pro Projekt zwischen 1.000 und 20.000 Euro. Für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen sowie kleine Partnerschaftsprojekte können bis zu 50.000 Euro beantragt werden.
Antragsprüfung und Fristen
Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 15. Oktober 2021 durchgehend in der Förderprojektsoftware von Engagement Global möglich. Bitte beachten Sie, dass Anträge für den Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik 10 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei uns vorliegen müssen, um eine möglichst sorgsame Projektvorbereitung sicherstellen zu können.
Die Unterlagen werden ebenfalls auf postalischem Weg an folgende Adresse erbeten:
Engagement Global gGmbH Servicestelle Kommunen in der Einen Welt z. Hd. Team „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn
Die Antragstellung erfolgt über die Förderprojektsoftware, die Sie unter dem unten aufgeführten Link aufrufen können. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst im System registrieren sowie einen Antrag auf Trägerprüfung stellen müssen.
Bei inhaltlichen Fragen zum Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.