Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung als Mittelweiterleitung für Projekte der kommunalen Entwicklungspolitik. Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Die Bundesregierung wird in das Jahr 2025 voraussichtlich mit einer vorläufigen Haushaltsführung starten. Neue Maßnahmen und Zusagen sind in dieser Phase nur sehr beschränkt möglich und im Einzelfall zu entscheiden. Bitte kommen Sie gleichwohl mit Ihren Ideen auf uns zu.
Vorgaben zur Projektplanung und Antragstellung
Zielsetzung
Die Zielsetzung des „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ besteht darin, im entwicklungspolitischen Engagement ebenso neuen wie erfahrenen Kommunen einen Einstieg in neue Maßnahmen und Partnerschaften der kommunalen Entwicklungspolitik zu ermöglichen. Dies soll die entwicklungspolitische Diskussion und das Engagement in deutschen Kommunen beleben und vertiefen sowie die Vernetzung relevanter Akteur*innen unterstützen. Darüber hinaus soll der interkommunale Dialog mit dem Globalen Süden gefördert werden.
Die Teilmaßnahme „Kleinprojektefonds für Solidarische Partnerschaftsprojekte zur Krisenbewältigung“ zielt darauf ab, deutsche Kommunen zu befähigen, die Solidarität in ihren kommunalen Partnerschaften zu festigen, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen krisenbedingte Notsituationen abzumildern und die lokale Selbstverwaltung zur Bewältigung der Krise zu stärken.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Kommunalverwaltungen
- die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg.
Bei Partnerschaftsprojekten muss sich die Partnerkommune in einem Land befinden, das von der OECD als Empfängerland öffentlicher Entwicklungsgelder definiert ist. Die DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete finden Sie hier:
Zur DAC-Liste auf der BMZ-Webseite
Gemeinsame Anträge mehrerer deutscher Kommunen und ihrer Partnerstädte sind möglich. Dabei tritt eine deutsche Kommune als Antragsteller und späterer Vertragspartner für das Projekt auf. Die weiteren Kommunen können Drittmittelgeber sein und/oder sich an der Umsetzung beteiligen.
Die deutsche Kommune kann mit Regie- und Eigenbetrieben sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen (z.B. lokale Initiativen und Vereine) in Deutschland und im Ausland zusammenarbeiten. Diese gelten als weitere Projektbeteiligte, unterstützen die Kommune in der Projektumsetzung und weisen spezifische projektbezogene Kompetenzen und möglichst einen lokalen Bezug zum Antragstellenden oder zu den Projektpartner*innen auf.
Die Gesamtsteuerung des Projekts und die Rechenschaftspflicht obliegt stets alleine der antragstellenden Kommune und darf nicht an Dritte übertragen werden.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Als kommunale Entwicklungspolitik wird die Summe der entwicklungspolitischen Mittel und Maßnahmen verstanden, die von deutschen kommunalen Verwaltungen im In- und Ausland eingesetzt werden. Sie ist auf eine global nachhaltige und gemeinwohlorientierte Entwicklung ausgerichtet und soll im Globalen Süden zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen.
Das entwicklungspolitische Projektziel sollte sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen:
- Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) auf lokaler Ebene im Sinne des SKEW-Programms „Global Nachhaltige Kommune“
- Fairer Handel und Faire Beschaffung auf lokaler Ebene
- Internationale Kommunalbeziehungen und/oder Partnerschaften mit Kommunen aus Ländern des Globalen Südens
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Öffentlichkeitswirksame entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit
- Konzeptionelle Weiterentwicklung der kommunalen Entwicklungspolitik und der Qualifizierung kommunaler Akteur*innen
- Unterstützung der Vernetzung, des Dialogs und der Kooperation kommunaler entwicklungspolitischer Akteur*innen in Deutschland und mit Akteur*innen aus den Partnerkommunen
- Süd-Nord/Nord-Süd-Begegnungen sowie kleine Partnerschaftsprojekte mit kommunalen Partner*innen aus dem Globalen Süden. Hierunter fallen zum Beispiel Reisen zur Anbahnung von Kommunalbeziehungen und Projekten und die Unterstützung des Governance-Dialogs von Kommunalpolitiker*innen und Verwaltungsangestellten
- Hospitationen, die dem Wissensaustausch zur praktischen Umsetzung kommunaler Aufgaben dienen. Inhaltlich wird eine kommunale thematische Aufgabenstellung bzw. Projektidee vorausgesetzt. Die gastgebende Kommune stellt zur Umsetzung des Programms geeignetes betreuendes Personal zur Verfügung (möglichst aus der relevanten Arbeitseinheit).
- Transport von Gütern des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes und Gütern, die dem Wiederaufbau dienen, an Kommunen in der Ukraine
- Für die Teilmaßnahme „Kleinprojektefonds für Solidarische Partnerschaftsprojekte zur Krisenbewältigung“: Projekte im Bereich Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur, lokaler Katastrophenschutz, Erhalt kommunaler Dienstleistungen und Stärkung lokaler Verwaltungsstrukturen sowie Beratung und Erfahrungsaustausch zur Krise.
Zu beachten ist, dass bestehende zivilgesellschaftliche Aktivitäten nicht durch das Projekt ersetzt werden.
Weiterhin muss sich das Projekt klar auf die Kompetenzen und den Wirkungskreis der Kommunen beziehen:
- Besonders gewünscht sind Projekte, die im Zusammenhang mit den von der SKEW durchgeführten Maßnahmen stehen und in diesem Kontext Studien, Konzeptionen und einzelne Maßnahmen aus Aktionsplänen umsetzen.
- Die Projekte müssen das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit und einer inklusiven Gesellschaft berücksichtigen, konfliktsensibel konzipiert sein sowie in Einklang mit der lokalen sowie der nationalen Entwicklungsplanung stehen.
Fördervoraussetzung und Umfang
Laufzeit: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Anteilfinanzierung: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen von der antragstellenden Kommune in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden.
Kofinanzierungen aus Landesmitteln können auf den Eigenanteil angerechnet werden oder diesen ersetzen. Die entsprechenden Landeshaushaltsordnungen sind in diesem Fall zu beachten. Unbare Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht anrechenbar auf die Eigenmittel und werden neben dem Budget nachrichtlich aufgeführt.
Die Förderung wird gewährt für:
- Inlandsprojekte mit einer Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro.
- Auslandsprojekte, d.h. Süd-Nord/Nord-Süd Begegnungen sowie kleine Partnerschaftsprojekte mit einer Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis zu 50.000 Euro.
- Solidarische Partnerschaftsprojekte zur Krisenbewältigung (u.a. für Wiederaufbau von Basisinfrastruktur, Erhalt kommunaler Dienstleistungen, Katastrophenschutz, Gesundheitsvorsorge) mit einer Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis zu 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind hierbei ausschließlich deutsche Kommunen mit Partnerschaften, die in Netzwerken der SKEW beraten und begleitet werden (z.B. Ukraine-Netzwerk, Klimapartnerschaften).
- Eine Verwaltungskostenpauschale (zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten anteilig für Personal, Kommunikation, etc.) in Höhe von maximal 7 Prozent zusätzlich zu den aufgeführten förderfähigen Projektausgaben (entsprechend dem Ausgaben- und Finanzierungsplan).
Zum Ausgleich für ihre Personal-/Honorarkosten kann die projektdurchführende Kommune die Verwaltungskostenpauschale ganz oder teilweise an die Projektpartner*innen oder beteiligten Akteur*innen weiterleiten.
- Für den Transport von Gütern an Kommunen in der Ukraine kann eine Vollfinanzierung bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Ausgenommen hiervon sind Güter, die im Rahmen einer Förderung beschafft wurden. Ausschließlich antragsberechtigt sind deutsche Kommunalverwaltungen, die eine Partnerschaft oder eine Solidaritätspartnerschaft mit einer ukrainischen Kommune pflegen und aktiv am deutsch-ukrainischen Partnerschaftsnetzwerk der SKEW teilnehmen.
Weitere Fördervoraussetzungen
Erfolgskontrolle: Förderfähig sind nur Projekte, deren klar definiertes und messbares Projektziel innerhalb des vorgesehenen finanziellen und zeitlichen Rahmens erreicht werden kann. Eine Erfolgs- und Durchführungskontrolle während und nach Abschluss des Projektes muss durchgeführt werden. Die Erstellung eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises nach Projektende erfolgt gemäß Anwendungsbestimmungen für Projekte.
Die Nachhaltigkeit der Projekte über die Projektlaufzeit hinaus ist zu gewährleisten. Dazu verpflichtet sich der Vertragspartner auch, vom Projekt eventuell hervorgerufene Folgekosten selbst zu tragen oder anderweitig zu decken. Die mittelbare/unmittelbare Verfolgung oder Vertretung eigener kommerzieller Interessen bzw. kommerzieller Interessen Dritter im Rahmen der Maßnahmen (Aktivitäten) ist sowohl für die deutsche Kommune als auch die Projektpartner*innen ausgeschlossen.
Vermeidung von Förderketten und Doppelförderung: Es muss sichergestellt sein, dass jedes Förderprojekt ein in sich geschlossenes Projekt darstellt und nicht abhängig ist von anderen Förderungen (abgesehen von ggf. eingeworbenen Drittmitteln; siehe oben). Für das beantragte Projekt oder seine einzelnen Teilmaßnahmen dürfen keine weiteren Bundesmittel oder Mittel von Engagement Global beantragt oder bewilligt sein.
Verwendung der Mittel
- Ausgaben für investive Maßnahmen bzw. Infrastrukturinvestitionen müssen mit Ausgaben für Maßnahmen des Capacity Developments, der Sensibilisierung oder des internationalen Erfahrungsaustauschs (Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Reise- und/oder Transportausgaben, Materialausgaben, Honorarausgaben, Anmietung von Seminarräumen, eventuelle Kursgebühren für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, etc.) verbunden werden.
- Ausgaben für Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen, Erstausstattungen mit Verbrauchsmaterialien einschließlich der dafür notwendigen Beschaffungs- und Transportausgaben sind förderfähig. Ausrüstung und Material müssen im Hinblick auf Qualität, Preis, Verfügbarkeit und Wartung bzw. Pflege den lokalen Bedürfnissen angepasst sein.
- Der reine Transport von Gütern des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes ist nur zur solidarischen Unterstützung von Partnerkommunen in der Ukraine förderfähig.
- Der Erwerb von Grundstücken ist nicht förderfähig. Das für das Projekt zu nutzende Grundstück muss sich im Eigentum der Partnerkommune oder einer lokalen, gemeinnützigen Institution befinden und ist als Eigenleistung nicht anrechenbar. Bitte achten Sie ferner darauf, dass die Nutzung von Grundstücken konfliktsensibel erfolgt.
- Technische/wissenschaftliche Studien und die Erstellung von Konzepten und Strategien sind förderfähig.
- Ausgaben für Aufwendungen, die im Rahmen der Wirkungserfassung entstehen, sind förderfähig, wenn die Ergebnisse an Engagement Global weitergeleitet werden und die Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis der Gesamtausgaben stehen.
- Die Finanzierung von Personalstellen in der deutschen Kommunalverwaltung ist über dieses Instrument nicht möglich. Honorarleistungen für kommunale Mitarbeiter*innen sind nicht abrechenbar. Ausgaben für lokales Personal im Partnerland (einschließlich kurzfristiger Fortbildungsmaßnahmen), das unmittelbar an der Durchführung des Projekts beteiligt ist, sind förderfähig. Die Personalausgaben müssen ortsüblich sein und in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Projekts stehen.
- Sachausgaben wie z.B. Ausgaben für Druckerzeugnisse (Publikationen, Info-Materialien, Flyer, Plakate), Verbrauchsmaterialien, Raummiete, Leihgebühren, Transport, Technik sind förderfähig.
Eine Synergie des Kleinprojektefonds mit Instrumenten der personellen Unterstützung von Engagement Global („Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ oder „Fachkräftefonds für kommunale Partnerschaften weltweit“) ist möglich. Dabei muss jedes Projekt so konzipiert sein, dass es unabhängig von anderen Projektförderungen durchgeführt werden kann.
Mehr Informationen zur Förderung „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“
Mehr Informationen zum Förderinstrument Fachkräftefonds
Weiterleitung von Mitteln
Die deutsche Kommune kann zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die Fördermittel an die Projektpartner*innen im Partnerland weiterleiten. Hierzu muss eine Projektvereinbarung in Form eines privatrechtlichen Vertrages geschlossen werden, um die Einhaltung der mit Engagement Global vertraglich vereinbarten Auflagen zu gewährleisten. Verantwortlicher Vertragspartner von Engagement Global bleibt die deutsche Kommune.
Wenn lokale Akteur*innen eine wichtige Rolle im Projekt einnehmen und sich für dessen Zielerreichung einsetzen, können Fördermittel an diese weitergeleitet werden. Die Höhe der Mittel sollte i.d.R. ein Drittel der Mittel nicht übersteigen und muss von Engagement Global genehmigt werden. Die Mittel sind für Maßnahmen des jeweiligen Projekts aufzuwenden, deren Durchführung im Weiterleitungsvertrag vereinbart wurde. In den weitergeleiteten Mitteln sind ausschließlich Gelder für operative Maßnahmen enthalten. Die Steuerung des Projekts verbleibt trotzdem immer bei den Kommunen. Eine Abrechnung von eigenen Dienstleistungen (Personalkosten) der lokalen Initiativen und Vereine ist nicht möglich. Eine Weiterleitung finanzieller Mittel an kommunale Unternehmen und Verbände ist ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon bilden Eigen- und Regiebetriebe als Teile der kommunalen Verwaltungen sowie gemeinnützige Vereine. Eine Weiterleitung an Privatpersonen ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Bei Weiterleitung von Zahlungsmitteln an die Partnerkommune müssen die Bestimmungen des jeweiligen Landes zur Einfuhr von Devisen Berücksichtigung finden und Belege über das Wechselgeschäft vorgehalten werden.
- Die deutsche Kommune kann bei der Weiterleitung von Fördermitteln an Partnerorganisationen (im Partnerland) anstelle der Vorlage von Originalbelegen anerkannte unabhängige Buchprüfer*innen (chartered accountants) bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen einschalten, sofern gesetzliche Grundlagen im Partnerland den Vorhalt von Originalbelegen vorschreiben. Die Ausgaben sind dann förderfähig.
Informationsschreiben zur Weiterleitung von Fördermitteln durch Zuwendungsempfänger von Engagement Global (PDF, 192,2 KiB)
Verwendungsnachweis
Nach Projektabschluss ist es erforderlich, dass der Weiterleitungsempfänger einen Verwendungsnachweis einreicht, um die planmäßige, zuwendungsfähige und wirtschaftliche Verwendung der Mittel darzulegen. Zudem ist die Projektzielerreichung darzulegen.
Der Verwendungsnachweis besteht aus
- einem Sachbericht
- einem zahlenmäßigen Nachweis
Der Verwendungsnachweis ist in der Regel spätestens 10 Wochen nach Ende des Förderzeitraums einzureichen.
Das Team Nachweise, Wirkungen steht Ihnen gerne beratend per E-Mail, Telefon oder in Form von digitalen Seminaren zur Verfügung, um bei der Erstellung Ihrer Verwendungsnachweise zu Projekten der Kommunalen Förderung behilflich zu sein.
Mehr Informationen
Reisen und Sicherheit
Bei der Beantragung von Reisen in die Partnerregion müssen generell der Zweck der Reise sowie Anzahl, Position und Funktion der Reisenden konkret beschrieben werden. Die konkrete Anzahl der Reisenden und die Aufenthaltsdauer müssen angemessen und nachvollziehbar sein und richten sich nach der Art der Reise.
- Bei Delegationsreisen können die Reisekosten von maximal vier Personen finanziert werden. Sollte es sich um die Anbahnung neuer partnerschaftlicher Beziehungen (Hin- und/oder Rückbegegnung) handeln, ist eine Personenanzahl von bis zu sechs Teilnehmer*innen zulässig. Die Dauer der Delegationsreise sollte eine Woche nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.
- Bei Hospitationen können die Reise- und Aufenthaltskosten in der Regel von ein bis drei beteiligten und geeigneten Fachleuten finanziert werden. Die Dauer der Hospitation sollte in der zwei bis sechs Wochen umfassen und dem Bedarf angepasst sein.
Abrechnungsfähige Kosten für Reisen sind:
- Kosten für Unterbringung und Verpflegung für Reisende angelehnt an BRKG/ARVVwV
- nicht abwendbare Versicherungs- und Visakosten
- Übersetzungskosten für schriftliche Fachunterlagen
- Ausgaben für sprachliche Begleitung für Delegationsreisen und einzelne Teile des Hospitationsprogramms, in dem die Kommunikationsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind
Bei projektbezogenen Auslandsreisen ist der Vertragspartner verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Reisende sich zuvor über lokale Gesetze und die Sicherheitslage vor Ort, auch bezüglich der nötigen gesundheitlichen Vorsorge informieren und die nötigen Maßnahmen treffen, wie z.B. Impfschutz und Abschluss einer Auslandsreise-Versicherung (Kranken, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Zur Einbeziehung in Maßnahmen der Krisenvorsorge und -reaktion der Deutschen Botschaft muss
spätestens 10 Tage vor Beginn eines Aufenthaltes eine Online-Registrierung beim Auswärtigen Amt erfolgen.
Zur Krisenvorsorgeliste ELEFAND beim Auswärtigen Amt
Bei Reisen ins Ausland sind die Hinweise zur Sicherheitsvorsorge und zu Not- und Krisenfällen im Ausland zu beachten.
Merkblatt für Not- und Krisenfälle im Ausland
Antragsverfahren
Eine Antragstellung für eine Projektdurchführung im Jahr 2025 ist ab sofort bis spätestens 15. Oktober 2025 durchgehend in der Förderprojektsoftware von Engagement Global möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst in der Förderprojektsoftware registrieren sowie einen Antrag auf Trägerprüfung stellen müssen, sofern Sie nicht bereits als antragstellende Kommune registriert sind.
Zur Förderprojektsoftware Kurzanleitung zur Antragstellung
Nach positiver Trägerprüfung erhalten Sie eine Benachrichtigung über Ihre Zulassung zur Antragstellung. Bitte beachten Sie, dass Anträge für den „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ 10 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei Engagement Global vorliegen müssen, um eine möglichst sorgsame Projektvorbereitung sicherstellen zu können.
Die Antragsunterlagen können ausschließlich digital über die Förderprojektsoftware eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, dass die digitale Einreichung nur über die zeichnungsberechtige Person der Kommune erfolgt.
Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Die Förderfähigkeit richtet sich nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung.
Unser Service
Die SKEW begleitet interessierte Kommunen durch den gesamten Prozess der Förderung (Antragstellung, Projektdurchführung und Nachweiserstellung) mit fachlicher und administrativer Beratung sowie mit Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen.
Zur Vorbereitung auf die Antragstellung bieten wir ein Antragseminar an. Verschiedene Termine werden im Zeitraum der Antragstellung angeboten und hier veröffentlicht.
Zudem bieten wir eine persönliche Beratung an. Zur Vereinbarung eines Beratungstermins empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserem Team.
Downloads
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Bekanntmachung 2025 (PDF, 510,2 KiB)
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Call for Proposals 2025 (PDF, 501,1 KiB)
-
Convocatoria 2025 (PDF, 505,5 KiB)
-
Avis 2025 (PDF, 512,9 KiB)
-
Edital 2025 (PDF, 614,7 KiB)
-
Оголошення 2025 (PDF, 532,0 KiB)
Fördermöglichkeiten für Partnerschaftsprojekte zur Krisenbewältigung
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Partnerschaft in einer Notsituation solidarisch zu festigen und die Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung sowie die lokale Selbstverwaltung durch kleine Projekte abzumildern.
Deutsche Kommunen, die mit ihren Partnerschaften in SKEW-Netzwerken (z.B. Ukraine-Netzwerk, Klimapartnerschaften) beraten und begleitet werden, können für Projekte zur Krisenbewältigung (u.a. für Wiederaufbau von Basisinfrastruktur, Erhalt kommunaler Dienstleistungen, Katastrophenschutz, Gesundheitsvorsorge) eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis zu 50.000 Euro beantragen.
Außerdem können deutsche Kommunen mit Partnerschaften in der Ukraine eine Vollfinanzierung für den Transport von Gütern des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes an Kommunen in der Ukraine in maximaler Höhe von 5.000 Euro beantragen.
Die Antragstellung erfolgt jeweils über ein niedrigschwelliges, eigens zugeschnittenes Antragsformular in unserer Förderprojektsoftware.
Direkt zur Antragstellung in der Fördersoftware
Mehr Informationen zu unseren Unterstützungsmöglichkeiten für deutsch-ukrainische Partnerschaften
Beispiele geförderter Projekte