Die Förderung wird gewährt für folgende Segmente:
- Inlandsprojekte mit einer Fördersumme in Höhe von 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro
Projekte zu Fairem Handel/Fairer Beschaffung und zum Themenfeld „Global Nachhaltige Kommune“ (Veranstaltungsformate, öffentlichkeitswirksame entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit, Qualifizierung kommunaler Akteur*innen, konzeptionelle Weiterentwicklung der kommunalen Entwicklungspolitik, Studien u.a.)
- Fachaustausche, Hospitationen und Partnerschaftsprojekte mit einer Fördersumme in Höhe von 1.000 Euro bis zu 50.000 Euro
Partnerschaftsprojekte, die in der Regel Investitionen und Capacity Development kombinieren. Für das Capacity Development sind begleitende Reisen förderfähig.
Fachaustauschreisen zur Anbahnung und Stärkung kommunaler Partnerschaften. Sie dienen der strategischen Ausrichtung innerhalb der Partnerschaft, der Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Kooperationsideen und -projekte sowie der Erarbeitung zukünftiger Ziele der Zusammenarbeit. Bei Fachaustauschreisen zur Anbahnung zielt die Förderung auf das gegenseitige Kennenlernen, die Identifikation von Themen für die Zusammenarbeit und die Verständigung über weitergehende Schritte im Zuge der Partnerschaftsanbahnung zwischen den Kommunen ab.
Hospitationen, die dem Wissensaustausch zur praktischen Umsetzung kommunaler Aufgaben dienen. Inhaltlich wird eine kommunale thematische Aufgabenstellung bzw. Projektidee vorausgesetzt. Die gastgebende Kommune stellt zur Umsetzung des Programms geeignetes betreuendes Personal zur Verfügung (möglichst aus der relevanten Arbeitseinheit).
- Solidarische Partnerschaftsprojekte zur Krisenbewältigung mit einer Fördersumme in Höhe von 1.000 Euro bis zu 50.000 Euro.
Für Partnerkommunen, die von Krisen aufgrund von Naturkatastrophen, gesundheitlichen Notlagen und Konflikten in Partnerländern akut betroffen sind.
Investive Projekte im Bereich Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur, lokaler Katastrophenschutz, Gesundheitsvorsorge, Erhalt kommunaler Dienstleistungen und Stärkung lokaler Verwaltungsstrukturen, inklusive projektbegleitender Reisen zum Capacity Development.
Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche Kommunen mit Partnerschaften, die von der SKEW beraten und begleitet werden.
- Transportkosten für deutsch-ukrainische Partnerschaftsprojekte mit einer Fördersumme in Höhe von max. 5.000 Euro.
Projekte zum Transport von Gütern des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes und Gütern, die dem Wiederaufbau dienen, an Kommunen in der Ukraine. Ausgenommen hiervon sind Güter, die im Rahmen einer Förderung beschafft wurden.
Ausschließlich antragsberechtigt sind deutsche Kommunalverwaltungen, die eine Partnerschaft oder eine Solidaritätspartnerschaft mit einer ukrainischen Kommune pflegen und aktiv am deutsch-ukrainischen Partnerschaftsnetzwerk der SKEW teilnehmen.
Zu beachten ist bei allen Fördersegmenten, dass bestehende zivilgesellschaftliche Aktivitäten nicht durch das Projekt ersetzt werden. Weiterhin muss sich das Projekt klar auf die Kompetenzen und den Wirkungskreis der Kommunen beziehen.