Wir bieten fundierte Beratung, Vernetzung und Förderung für Kommunen – Ihr Rundum-Paket für kommunale Nachhaltigkeit und globale Verantwortung.
ORTAK
Deutsch-Türkische Initiative zur Förderung des kommunalen Fachdialoges
Das durch die Stiftung Mercator geförderte Projekt ORTAK bietet deutschen und türkischen Kommunen eine finanzielle Unterstützung von bis zu 25.000 Euro zur Durchführung von entwicklungsbezogenen Fachdialog-, Vernetzungs- und Kooperationsprojekten.
Zwischen Deutschland und der Türkei bestehen enge Verbindungen, nicht nur aufgrund der langjährigen Migrationsgeschichte beider Länder. Die kommunalen deutsch-türkischen Beziehungen sind dabei vielfältig. Von freundschaftlichen Kontakten über eine Projektpartnerschaft bis hin zu langjährigen Städtepartnerschaften. Unabhängig von der Form der deutsch-türkischen Beziehungen besteht Interesse, voneinander zu lernen und gemeinsam an den Zielen der Agenda 2030 zu arbeiten.
Vor diesem Hintergrund zielt das Projekt „ORTAK − Deutsch-Türkische Initiative zur Förderung des kommunalen Fachdialoges“ darauf ab, kommunalen Wissensaustausch sowie den Aufbau und die Weiterentwicklung kommunaler Projektpartnerschaften zu fördern.
Die von der Initiative geförderten Kommunen haben darüber hinaus die Möglichkeit, an einem qualifizierenden Begleitprogramm, beispielsweise an Landeskundekursen, Workshops zu interkultureller Kommunikation sowie themenbezogenen Fortbildungen wie zum Projektmanagement, teilzunehmen. Eine Besonderheit der Initiative besteht außerdem darin, dass den geförderten Kommunen zur Umsetzung der Projekte Expert*innen an die Seite gestellt werden – beispielsweise zur Moderation von (interkulturellen) Prozessen oder im Hinblick auf die jeweilige fachbezogene Expertise.
Das türkische Wort „Ortak" bedeutet übersetzt ins Deutsche sowohl „Partner“ oder „Beteiligte“ als auch „gemeinschaftlich“ oder „gemeinsam“. Deutsche und türkische Kommunen erhalten mit der finanziellen Förderung von bis zu 25.000 Euro die Gelegenheit, ihre Kenntnisse in für beide Seiten relevanten Themenbereichen der kommunalen Daseinsvorsorge und des kommunalen Zusammenlebens zu vertiefen und sich darüber auszutauschen – unabhängig davon, ob sie bereits eine Städtepartnerschaft verbindet oder sie eine neue Projektpartnerschaft aufbauen möchten.
Eine Antragstellung ist ab dem 1. Juli 2024 bis spätestens 31. Dezember 2024 möglich.
Vorgaben zur Antragsstellung
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind deutsche Kommunalverwaltungen. Die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt. Anträge können in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden.
Mit welchen Inhalten müssen sich die Projekte befassen?
Die SKEW und die Stiftung Mercator begrüßen insbesondere Projektideen zu den folgenden Themen:
Nachhaltige Stadtentwicklung, mit Schwerpunkt auf Umweltschutz und Sensibilisierung für notwendige Klimaschutz- und Klimaanpassungsprozesse auf kommunaler Ebene, z.B. Reduzierung von Ressourcenverbrauch, Reduzierung von Abfall, Abfallmanagement; grüne Quartiersentwicklung
Lokale Ansätze zur Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe und des Zusammenhalts: - Vermittlung in Streit- und Konfliktfällen im Quartier; Projekte zur Auflösung von Konflikten zwischen Jung und Alt, in den Bereichen Nachbarschaft und Wohnen, Zusammenleben und Dialog verschiedener Kulturen und Religionen sowie kommunal unterstützte Mediation in Schulen; - Aufbau von kommunalen Konfliktlösungsmechanismen innerhalb der Verwaltung und ehrenamtlich als Teil eines erfolgreichen Integrationsmanagements
Strategien und Beispiele lokaler Wirtschaftsförderung zur Überwindung der Folgen der Pandemie, z.B. kommunale Unterstützung von Projekten einer gemeinwohlorientierten Wirtschaft.
Darüber hinaus können Kommunen Projekte zu weiteren Themen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit beantragen. Projektvorhaben mit konkretem Bezug zu den o.g. Vertiefungsthemen werden jedoch bevorzugt gefördert.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Fach- und Erfahrungsaustausch, z.B. Reisen (zur Anbahnung, Planung, Begegnung, Projektumsetzung), Arbeitstreffen, Fachseminare und Workshops, Einsätze von Expert*innen (z.B. zur Begleitung oder als themenspezifische Beratung), Hospitationen
Qualifizierung und weitere Maßnahmen, z.B. Materialien (wie Entwicklung von Studien, Konzepten und Strategien oder Trainings und Train-the-trainer-Formate), kleinere Aktivitäten oder Pilotmaßnahmen, Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Informationsarbeit zu den Vertiefungsthemen in den Partnerkommunen
Die Angaben beziehen sich sowohl auf analoge und virtuelle Maßnahmen in der türkischen als auch in der deutschen Kommune.
Welche Vorgaben sind zu beachten?
Rolle der Antragstellenden und beteiligten Akteure: Die deutsche und die türkische Kommune planen und implementieren das Projektvorhaben gemeinsam auf Augenhöhe. Die deutsche Kommune unterhält eine partnerschaftliche oder freundschaftliche Beziehung mit einer Kommune aus der Türkei. Auf Wunsch können auch neue partnerschaftliche Kommunalbeziehungen gefördert werden. Die Zusammenarbeit mit fachbezogenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen etc. in Deutschland und in der Türkei ist möglich und ausdrücklich gewünscht.
Fördersumme: Projekte können mit einer Summe von mind. 5.000 Euro bis max. 25.000 Euro (90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) gefördert werden.
Laufzeit: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von 10,5 Monaten nicht überschreiten.
Anteilsfinanzierung: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen von den Kommunen in Form von Eigen- und/ oder Drittmitteln (z.B. über Spenden) erbracht werden.
Verwaltungskostenpauschale: Eine Verwaltungskostenpauschale kann maximal bis zu 7 Prozent eingeplant werden.
Verausgabung der Fördermittel: Die geförderten Kommunen müssen die Fördermittel gemeinnützig im Sinne des Projektzweckes verausgaben.