Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) unterstützt Ihr kommunales Partnerschaftsprojekt. Dafür bieten wir Ihnen eine große Bandbreite verschiedener Förderangebote. Diese reichen von der Finanzierung kleinerer und größerer Projektideen bis hin zur Förderung von Personalstellen – zum Beispiel über die Vermittlung von internationalen Fachkräften für den Einsatz in Ihrer Partnerkommune. Wir beraten Sie gerne!
Unsere Förderangebote
Kleinprojekte im Ausland
Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik
- Beschreibung: Mit unserem Kleinprojektefonds bezuschussen wir Begegnungsformate und kleinere Partnerschaftsprojekte.
- Antragshöhe: Zwischen 1.000 und 50.000 Euro für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen oder Partnerschaftsprojekte mit Kommunen aus dem Globalen Süden.
- Antragsberechtigte: Kommunalverwaltungen (die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt).
- Antragstellung: Projekte müssen über unsere Förderprojektsoftware beantragt werden.
- Fristen: Projektanträge können ab sofort und bis spätestens 15. Oktober 2024 gestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Projekte mindestens 10 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen sind und bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt und abgeschlossen sein müssen.
- Besonderheit: Der Kleinprojektefonds ist um ein speziell auf deutsch-ukrainische Partnerschaftsvorhaben zugeschnittenes Angebot erweitert worden, um schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten.
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Partnerschaftsprojekte
Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)
- Beschreibung: Nakopa unterstützt entwicklungspolitisch aktive Kommunen gemeinsam mit ihren Partnerkommunen bei der Entwicklung lokaler Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030. Die geförderten Projekte werden von den Partnerkommunen gemeinsam über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten geplant und durchgeführt, dabei ist die Beteiligung lokaler Initiativen möglich.
- Antragshöhe: Zwischen 50.000 bis 100.000 Euro für Projekte mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Zwischen 100.000 bis 250.000 Euro für Projekte mit einer Laufzeit ab 24 Monaten bis zu 36 Monaten. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Kommunalverbände gemeinsam mit ihren Partnerkommunen.
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Interessenbekundung und Antrag über unsere Förderprojektsoftware.
- Fristen: Wurde Ihre Interessenbekundung für einen Projektstart ab 2025 positiv geprüft, können Sie noch bis spätestens 30. Juni 2024 einen Antrag einreichen.
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Partnerschaftsprojekte deutscher und türkischer Kommunen
ORTAK - Initiative zur Förderung des Fachdialoges
- Beschreibung: Mit unserem Projekt ORTAK unterstützen wir deutsche und türkische Partnerkommunen bei der Durchführung von Fachdialog-, Vernetzungs- und Kooperationsprojekten.
- Antragshöhe: Bis zu 25.000 Euro
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise).
- Antragstellung: Bei Interesse kontaktieren Sie uns. Kontaktangaben finden Sie auf unserer Projektseite.
- Fristen: Eine Antragstellung ist ab dem 1. Januar 2024 bis spätestens 15. September 2024 möglich.
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot wird durch die Stiftung Mercator gefördert.
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Partnerschaftsprojekte mit Fokus Klima
Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)
- Beschreibung: Mit dem Angebot werden entwicklungspolitisch aktive Kommunen unterstützt, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und in Form von Projekten durchzuführen.
- Antragshöhe: Zwischen 50.000 bis 100.000 Euro für Projekte mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Zwischen 100.000 bis 250.000 Euro für Projekte mit einer Laufzeit ab 24 Monaten bis zu 36 Monaten. Zwischen 250.000 bis 500.000 Euro für Projekte mit einem expliziten Klimabezug. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Kommunalverbände gemeinsam mit ihren Partnerkommunen.
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Interessenbekundung und Antrag über unsere Förderprojektsoftware.
- Fristen: Wurde Ihre Interessenbekundung für einen Projektstart ab 2025 positiv geprüft, können Sie noch bis spätestens 30. Juni 2024 einen Antrag einreichen.
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Personalstelle in Ihrer Partnerkommune
Fachkräftefonds für kommunale Partnerschaften weltweit
- Beschreibung: Mit unserem Fachkräftefonds fördern wir kommunale Partnerschaften durch den Einsatz kommunaler Expert*innen, die für den Zeitraum von zwei bis vier Jahren die Umsetzung eines konkreten Vorhabens in der Süd-Kommune unterstützen.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Kommunalverbände.
- Antragstellung: Die Beantragung erfolgt in einem ersten Schritt über eine Interessensbekundung, die gemeinsam mit Ihrer Partnerkommune eingereicht werden muss. Die Rekrutierung einer Fachkraft erfolgt nach Beratung durch das Team des Fachkräftefonds und durch Workshops zum Finden des richtigen Fachkräfteprofils.
- Fristen: Die Frist zur Einreichung von Interessensbekundungen ist abgelaufen. Wir informieren Sie, sobald eine neue Frist bekannt ist.
Bitte beachten Sie: Das Projekt wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.
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Kombination von Förderinstrumenten
Oftmals lassen sich finanzielle und personelle Förderinstrumente sinnvoll ergänzen. Sogar die Beantragung mehrer finanzieller Unterstützungsangebote ist möglich, wenn sich die Vorhaben klar voneinander abgrenzen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt unsere Sammlung von Projektbeispielen.