Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) unterstützt Ihr kommunales Partnerschaftsprojekt. Dafür bieten wir Ihnen eine große Bandbreite verschiedener Förderangebote. Diese reichen von der Finanzierung kleinerer und größerer Projektideen bis hin zur Förderung von Personalstellen – zum Beispiel über die Vermittlung von internationalen Fachkräften für den Einsatz in Ihrer Partnerkommune. Wir beraten Sie gerne!
Unsere Förderangebote
Kleinprojekte im Ausland
Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik
- Beschreibung: Mit unserem Kleinprojektefonds bezuschussen wir Begegnungsformate und kleinere Partnerschaftsprojekte.
- Antragshöhe: Zwischen 1.000 und 50.000 Euro für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen oder Partnerschaftsprojekte mit Kommunen aus dem Globalen Süden.
- Antragsberechtigte: Kommunalverwaltungen (die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt).
- Antragstellung: Förderanträge für eine Projektdurchführung im Jahr 2026 können bis spätestens 15. Oktober 2026 eingereicht werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website zum Förderinstrument. Melden Sie sich gerne vorab für eine Beratung zur Antragstellung bei uns.
- Besonderheit: Der Kleinprojektefonds ist um eine Fördermöglichkeit zur Krisenbewältigung erweitert worden, um in einer Notsituation schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten.
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Partnerschaftsprojekte
Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)
- Beschreibung: Nakopa unterstützt entwicklungspolitisch aktive Kommunen gemeinsam mit ihren Partnerkommunen bei der Entwicklung lokaler Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030. Die geförderten Projekte werden von den Partnerkommunen gemeinsam über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten geplant und durchgeführt, dabei ist die Beteiligung lokaler Initiativen möglich.
- Antragshöhe: Zwischen 50.000 bis 100.000 Euro für Projekte mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Zwischen 100.000 bis 250.000 Euro (in Ausnahmefällen bis 500.000 Euro) für Projekte mit einer Laufzeit ab 24 bis zu 36 Monaten. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Kommunalverbände gemeinsam mit ihren Partnerkommunen.
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Antragentwurf und Antrag über unsere Förderprojektsoftware.
- Fristen: Für einen Projektstart ab 2027 kann ein Antragentwurf bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Nach positiver Prüfung muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen.
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Partnerschaftsprojekte deutscher und türkischer Kommunen
ORTAK - Initiative zur Förderung des Fachdialoges
- Beschreibung: Mit unserem Projekt ORTAK unterstützen wir deutsche und türkische Partnerkommunen bei der Durchführung von Fachdialog-, Vernetzungs- und Kooperationsprojekten.
- Antragshöhe: Bis zu 25.000 Euro
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise).
- Antragstellung: Bei Interesse kontaktieren Sie uns. Kontaktangaben finden Sie auf unserer Projektseite.
- Fristen: Eine Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2026 auf Deutsch mit den dafür vorgesehenen Formularen durchgehend möglich.
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot wird durch die Stiftung Mercator gefördert.
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Personalstelle in Ihrer Partnerkommune
Fachkräftefonds für kommunale Partnerschaften weltweit
- Beschreibung: Mit unserem Fachkräftefonds fördern wir kommunale Partnerschaften durch den Einsatz kommunaler Expert*innen, die für den Zeitraum von zwei bis vier Jahren die Umsetzung eines konkreten Vorhabens in der Süd-Kommune unterstützen.
- Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Kommunalverbände.
- Antragstellung: Die Beantragung erfolgt in einem ersten Schritt über eine Interessensbekundung, die gemeinsam mit Ihrer Partnerkommune eingereicht werden muss. Die Rekrutierung einer Fachkraft erfolgt nach Beratung durch das Team des Fachkräftefonds und durch Workshops zum Finden des richtigen Fachkräfteprofils.
- Fristen: Eine Interessensbekundung für die Förderung einer Fachkraftstelle kann bis 28. Februar 2026 eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Das Projekt wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.
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Sachgüter für kommunale Dienstleistungen in der Partnerkommune
- Beschreibung: Das Förderinstrument bietet deutschen Kommunen die Möglichkeit, ihre Partnerkommunen aus dem Globalen Süden durch Anschaffungen dringend benötigter Sachgüter zu unterstützen. Diese Güter sind ausschließlich für einen Einsatz zur Verbesserung der kommunalen Aufgabenerfüllung in der Partnerkommune vorgesehen, insbesondere für die kommunale Daseinsvorsorge in den Bereichen Energieversorgung, Mobilität, lokaler Katastrophenschutz, Gesundheitsversorgung, Abfallentsorgung. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
- Antragshöhe: bis zu 1.000.000 Euro
- Antragssteller/in: Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
- Form der Antragstellung: Zweistufiges Antragsverfahren (Interessensbekundung und Antragstellung bei zuvor geprüfter Förderfähigkeit)
- Fristen: Für 2025 können aktuell keine Anträge mehr eingereicht werden. Alle Informationen zu Fristen und Antragstellung ab 2026 werden in Kürze auf der Website zur Verfügung gestellt. Melden Sie sich gerne bereits jetzt für eine Beratung zur Antragstellung ab 2026.
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Kombination von Förderinstrumenten
Oftmals lassen sich finanzielle und personelle Förderinstrumente sinnvoll ergänzen. Sogar die Beantragung mehrer finanzieller Unterstützungsangebote ist möglich, wenn sich die Vorhaben klar voneinander abgrenzen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt unsere Sammlung von Projektbeispielen.