Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) unterstützt Ihr kommunales Partnerschaftsprojekt. Dafür bieten wir Ihnen eine große Bandbreite verschiedener Förderangebote. Diese reichen von der Finanzierung kleinerer und größerer Projektideen bis hin zur Förderung von Personalstellen – zum Beispiel über die Vermittlung von internationalen Fachkräften für den Einsatz in Ihrer Partnerkommune. Wir beraten Sie gerne!
Unsere Förderangebote
Kleinprojekte im Ausland
Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik
- Beschreibung: Mit unserem Kleinprojektefonds bezuschussen wir Begegnungsformate und kleinere Partnerschaftsprojekte.
- Antragshöhe: Zwischen 1.000 und 50.000 Euro für Süd-Nord/ Nord-Süd-Begegnungen oder Partnerschaftsprojekte mit Kommunen aus dem Globalen Süden.
- Antragstellende: Kommunalverwaltungen (die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt).
- Antragstellung: Projekte müssen über unsere Förderprojektsoftware beantragt werden.
- Fristen: Anträge können fortlaufend bis 15. Oktober 2023 eingereicht werden.
- Besonderheit: Der Kleinprojektefonds ist um ein speziell auf deutsch-ukrainische Partnerschaftsvorhaben zugeschnittenes Angebot erweitert worden, um schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten.
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Partnerschaftsprojekte
Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)
- Beschreibung: Nakopa unterstützt entwicklungspolitisch aktive Kommunen gemeinsam mit ihren Partnerkommunen bei der Entwicklung lokaler Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030. Die geförderten Projekte werden von den Partnerkommunen gemeinsam über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten geplant und durchgeführt, dabei ist die Beteiligung lokaler Initiativen möglich.
- Antragshöhe: Zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
- Antragstellende: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Kommunalverbände gemeinsam mit ihren Partnerkommunen.
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Interessenbekundung und Antrag über unsere Förderprojektsoftware.
- Fristen: Eine Antragstellung ist bis spätestens 30. September 2023 durchgehend möglich.
- Besonderheit: Eine vereinfachte Antragstellung ist für Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro möglich.
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Partnerschaftsprojekte deutscher und türkischer Kommunen
ORTAK - Initiative zur Förderung des Fachdialoges
- Beschreibung: Mit unserem Projekt ORTAK unterstützen wir deutsche und türkische Partnerkommunen bei der Durchführung von Fachdialog-, Vernetzungs- und Kooperationsprojekten.
- Antragshöhe: Bis zu 25.000 Euro
- Antragstellende: Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise).
- Antragstellung: Bei Interesse kontaktieren Sie uns. Kontaktangaben finden Sie auf unserer Projektseite.
- Fristen: Anträge können fortlaufend bis 15. November 2023 eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot wird durch die Stiftung Mercator gefördert.
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Partnerschaftsprojekte in Kommunalen Klimapartnerschaften
Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)
- Beschreibung: Wir unterstützen Partnerkommunen, die im Rahmen der „Kommunalen Klimapartnerschaften“ ein Handlungsprogramm erarbeitet haben und nun ein gemeinsames Projekt zu Klimaschutz oder Klimafolgenanpassung realisieren.
- Antragshöhe: Zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent.
- Antragstellende: Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise), die am Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ teilnehmen.
- Antragstellung: Zweistufiger Prozess bestehend aus Interessenbekundung und Antrag über unsere Förderprojektsoftware.
Bitte beachten Sie: Aktuell ist keine Antragstellung mehr möglich. Wir planen, im Jahr 2024 die nächste Bekanntmachung zu veröffentlichen.
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Personalstelle in Ihrer Partnerkommune
Fachkräftefonds für kommunale Partnerschaften weltweit
- Beschreibung: Mit unserem Fachkräftefonds fördern wir kommunale Partnerschaften durch den Einsatz kommunaler Expert*innen, die für den Zeitraum von zwei bis vier Jahre die Umsetzung eines konkreten Vorhabens in der Süd-Kommune unterstützen.
- Antragstellende: Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Kommunalverbände.
- Antragstellung: Die Beantragung erfolgt in einem ersten Schritt über eine Interessensbekundung, die gemeinsam mit Ihrer Partnerkommune eingereicht werden muss. Die Rekrutierung einer Fachkraft erfolgt nach Beratung durch das Team des Fachkräftefonds und durch Workshops zum Finden des richtigen Fachkräfteprofils.
- Fristen: Interessenbekundungen können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Das Projekt wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.
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Kombination von Förderinstrumenten
Oftmals lassen sich finanzielle und personelle Förderinstrumente sinnvoll ergänzen. Sogar die Beantragung mehrer finanzieller Unterstützungsangebote ist möglich, wenn sich die Vorhaben klar voneinander abgrenzen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt unsere Sammlung von Projektbeispielen.