Bei der Beantragung von Reisen in die Partnerregion müssen generell der Zweck der Reise sowie Anzahl, Position und Funktion der Reisenden konkret beschrieben werden. Die Anzahl der Reisenden und die Aufenthaltsdauer müssen angemessen und nachvollziehbar sein und richten sich nach der Art der Reise. Hierzu zählen:
- Reisen, die primär auf Wissensvermittlung und dem Erfahrungsaustausch abzielen (z.B. Durchführung von Schulungen oder Konferenzen).
- Reisen zur Projektbetreuung (z.B. Monitoring, Übergaben, etc.) können jährlich maximal einmal mit bis zu sieben Tagen und zwei Personen beantragt werden.
- Delegationsreisen zu ausschließlich repräsentativen Zwecken sind nicht förderfähig.
Bei Flugreisen können Kosten für die Economy, bei Bahnfahrten zweite Klasse abgerechnet werden. Flugreisen einer höheren Klasse können nur in begründeten Einzelfällen erstattet werden und nur, wenn zuvor die schriftliche Zustimmung von Engagement Global eingeholt wurde. Ausgaben für Impfungen, Medikamente und Visa können geltend gemacht werden. Grundlage der Erstattung sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Die Finanzierung von klimabedingter Kleidung ist ausgeschlossen.
Bei projektbezogenen Auslandsreisen ist der Vertragspartner verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Reisende sich zuvor über lokale Gesetze und die Sicherheitslage vor Ort, auch bezüglich der nötigen gesundheitlichen Vorsorge informieren und die nötigen Maßnahmen treffen, wie z.B. Impfschutz und Abschluss einer Auslandsreise-Versicherung (Kranken, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Zur Einbeziehung in Maßnahmen der Krisenvorsorge und -reaktion der Deutschen Botschaft muss spätestens 10 Tage vor Beginn eines Aufenthaltes eine Online-Registrierung beim Auswärtigen Amt erfolgen.
Zur Krisenvorsorgeliste ELEFAND beim Auswärtigen Amt
Bei Reisen ins Ausland sind die Hinweise zur Sicherheitsvorsorge und zu Not- und Krisenfällen im Ausland zu beachten.
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