Auch 2021 können deutsche Kommunen im Rahmen von Nakopa eine Zuwendung für entwicklungspolitische Vorhaben beantragen, die im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Schwellen- oder Entwicklungsland entwickelt und umgesetzt werden.
Die Höhe der beantragten Zuwendung muss zwischen 50.000 bis 250.000 Euro liegen, wobei Kommunen, die noch über wenig Projekterfahrung im entwicklungspolitischen Kontext verfügen, eine Zuwendung von 100.000 Euro nicht überschreiten sollten.
Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 15. Februar bis spätestens 31. August 2021 durchgehend möglich. Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Interessenbekundung voraus, die mindestens 4 Wochen vor Antragstellung im Zeitraum vom 15. Januar bis spätestens 31. Mai 2021 eingegangen sein muss.