Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu drei Jahren nicht überschreiten, beginnen frühestens am 1. Januar 2025 und enden spätestens am 30. Juni 2028.
Anteilfinanzierung: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Summe aus Projektausgaben, Mittelreserve und Verwaltungskostenpauschale). Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragsteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden.
Kofinanzierungen aus Landesmitteln können auf den Eigenanteil angerechnet werden oder diesen ersetzen. Die entsprechenden Landeshaushaltsordnungen sind in diesem Fall zu beachten. Unbare Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht anrechenbar auf die Eigenmittel und werden neben dem Budget nachrichtlich aufgeführt.
Die Zuwendung wird gewährt für:
- Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro. Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten nicht überschreiten.
- Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von 100.000 bis 250.000 Euro. Die Projekte sollen eine Laufzeit ab 24 Monaten bis zu 36 Monaten umfassen.
- Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von 250.000 bis 500.000 Euro. Die Projekte weisen einen expliziten Klimabezug (FKKP) entsprechend der genannten Vorgaben auf. Die Antragstellenden haben bereits Erfahrung in der Umsetzung von SKEW-geförderten größeren Projekten. Die Projekte sollen eine Laufzeit ab 24 Monaten bis zu 36 Monaten umfassen. Mehr Informatioen zum „Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“ (FKKP)
- eine Verwaltungskostenpauschale (zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten z.B. anteilig für Personal, Kommunikation, etc.) in Höhe von maximal 7 Prozent zusätzlich zu den aufgeführten zuwendungsfähigen Projektausgaben (entsprechend dem Ausgaben- und Finanzierungsplan). Zum Ausgleich für ihre Personal- / Honorarkosten kann die projektdurchführende Kommune die Verwaltungskostenpauschale ganz oder teilweise an den Projektpartner oder beteiligte Akteur*innen weiterleiten.
- Pauschal kann eine Mittelreserve in Höhe von bis zu 3,5 Prozent für unabweisbare Mehraufwendungen beantragt werden. Die Reserve ist vorrangig für inflationsbedingte Mehrausgaben zu verwenden. Zur Inanspruchnahme für unabweisbare Mehrausgaben (nicht inflationsbedingt) ist die vorherige Zustimmung von Engagement Global einzuholen.
Erfolgskontrolle: Zuwendungsfähig sind nur Projekte, deren klar definiertes und messbares Projektziel innerhalb des vorgesehenen finanziellen und zeitlichen Rahmens erreicht werden kann. Dabei ist bei der Projektplanung auf eine realistische und zeitgerechte Durchführbarkeit der Projekte zu achten indem z.B. Projektziele in eine überschaubare Anzahl von Unterzielen (maximal 4 Unterziele) aufgeteilt werden und deren Erreichung sichergestellt ist. Dies ist anhand von Indikatoren nachzuweisen. Eine Erfolgs- und Durchführungskontrolle während und nach Abschluss des Projektes muss durchgeführt werden. Die Erstellung jährlicher ordnungsgemäßer Zwischennachweise und des Verwendungsnachweises nach Projektende erfolgt gemäß Zuwendungsrecht.
Die Nachhaltigkeit der Projekte über die Projektlaufzeit hinaus ist zu gewährleisten. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die durch das Projekt entstehenden Folgekosten selbst zu tragen oder anderweitig zu decken.
Die mittelbare/unmittelbare Verfolgung bzw. Vertretung eigener kommerzieller Interessen bzw. kommerzieller Interessen Dritter im Rahmen der Maßnahmen (Aktivitäten) ist sowohl für den Zuwendungsempfänger als auch den Projektpartner ausgeschlossen.
Vermeidung von Förderketten und Doppelförderung: Es ist zu beachten, dass jedes Förderprojekt ein in sich geschlossenes Vorhaben darstellt und nicht abhängig ist von anderen Förderungen (abgesehen von ggf. eingeworbenen Drittmitteln; siehe oben). Für das beantragte Projekt oder seine einzelnen Teilmaßnahmen dürfen keine weiteren Bundesmittel oder Mittel von Engagement Global beantragt oder bewilligt sein.
In beiden Kommunen ist auf die Realisierung geeigneter öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen zum Projekt bzw. der Partnerschaft zu achten.