Wir bieten fundierte Beratung, Vernetzung und Förderung für Kommunen – Ihr Rundum-Paket für kommunale Nachhaltigkeit und globale Verantwortung.
Unterstützung durch das Projekt Nakopa
Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte
Im Rahmen des Projekts „Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)“ bietet die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) eine Unterstützung kommunaler Partnerschaftsprojekte von deutschen Kommunen an. Mit dem Angebot sollen entwicklungspolitisch aktive Kommunen unterstützt werden, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030 zu entwickeln und in Form von Projekten durchzuführen.
Lokale Lösungsansätze stehen im Zentrum entwicklungspolitischer Partnerschaftsarbeit. Foto: Stadt Karlsruhe
Wir fördern Projekte deutscher Kommunen mit Partnerkommunen in einem Partnerland im Globalen Süden mit entwicklungspolitischer Relevanz und einem der Schwerpunkte nachhaltige Daseinsvorsorge, gute lokale Regierungsführung oder Klimaschutz und Klimaanpassung. Weitere mögliche Themen für geförderte Projekte sind Hygiene, Prävention und Gesundheitsschutz oder Fairer Handel und Faire Beschaffung.
Bekanntmachung 2024
Deutsche Kommunen können jetzt eine Förderung für entwicklungspolitische Vorhaben im Rahmen von Nakopa beantragen. Wir fördern dabei Projekte im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land der DAC-Liste. Voraussetzung ist, dass die Projekte von den beiden Partnerkommunen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Die Höhe der beantragten Förderung muss zwischen 50.000 und 250.000 Euro liegen.
Eine Antragstellung ist bis spätestens 30. September 2023 möglich. Zuvor ist über die Förderprojektsoftware von Engagement Global eine Projektskizze, beziehungsweise Interessenbekundung einzureichen, die bis spätestens 31. Juli 2023 vorliegen muss. Gerne beraten wir Sie zur Antragstellung.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite und in der Bekanntmachung zum Download.
Antragsberechtigt sind Kommunalverwaltungen und die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg. Als Projektpartner gilt die Kommune im Globalen Süden, mit denen der Zuwendungsempfänger eine partnerschaftliche Beziehung eingegangen ist.
Mit welchen Inhalten müssen sich die Projekte befassen?
Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Als kommunale Entwicklungspolitik wird die Summe der entwicklungspolitischen Mittel und Maßnahmen verstanden, die von deutschen kommunalen Verwaltungen im In- und Ausland eingesetzt werden. Sie ist auf eine global nachhaltige und gemeinwohlorientierte Entwicklung ausgerichtet und soll im Globalen Süden zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen.
Inhaltlich muss das Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und damit zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie leisten.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Das Projekt muss sich klar auf den entwicklungspolitischen Wirkungskreis der Kommunen beziehen und kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen:
Nachhaltige Daseinsvorsorge
Good Local Governance
Klimaschutz und Klimaanpassung
Fairer Handel und Faire Beschaffung
Hygiene, Prävention sowie Gesundheitsschutz
Welche Vorgaben sind zu beachten?
Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten nicht überschreiten.
Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von 100.000 bis 250.000 Euro sollen eine Laufzeit ab 24 Monaten bis zu 36 Monaten umfassen und müssen bis zum 30.06.2027 abgeschlossen sein.
Anteilsfinanzierung: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Kofinanzierungen aus Landesmitteln können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Die entsprechenden Landeshaushaltsordnungen sind in diesem Fall zu beachten. Unbare Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht anrechenbar auf die Eigenmittel und werden neben dem Budget nachrichtlich aufgeführt.
Antragsprüfung und Fristen
Eine Antragstellung ist bis spätestens 30. September 2023 durchgehend in der Förderprojektsoftware von Engagement Global möglich.
Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Projektskizze im System voraus, die bis spätestens 31. Juli 2023 vorliegen muss. Nach der positiven Prüfung der Projektskizze ist die Kommune antragsberechtigt.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst in der Förderprojektsoftware registrieren sowie einen Antrag auf Trägerprüfung stellen müssen, sofern Sie nicht bereits als Antragstellender registriert sind. Der Antragsteller erhält nach Prüfung eine Benachrichtigung über seine Zulassung zur Antragstellung.
Neben individueller Beratung bietet die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt regelmäßig Seminare zur Antragstellung, Projektdurchführung und Erstellung von Verwendungsnachweisen gemäß den Richtlinien des Programmes an.
Bitte beachten Sie: Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Es können bis zu zwei Personen pro Kommune teilnehmen, davon sollte mindestens eine Person der Kommunalverwaltung angehören.
Bei Präsenz-Veranstaltungen werden Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) übernommen.
Wir sind überzeugt, dass Gleichberechtigung ein wesentlicher Erfolgsfaktor einer gelingenden Partnerschaft ist. Erst wenn alle Beteiligten sich als gleichberechtigte Partnerinnen und Partner in einem Projekt wahrnehmen, kann eine vertrauensvolle und tragfähige Zusammenarbeit entstehen.
Mit Ihrem Nakopa-Antrag streben Sie eine mehrjährige Zusammenarbeit mit einer Kommune aus dem Globalen Süden an. Es ist stets Ziel und Herausforderung zugleich, diese Zusammenarbeit so zu gestalten, dass sie von gegenseitiger Akzeptanz, von Respekt und Offenheit geprägt ist und damit der Entwicklung vor Ort und der kommunalen Partnerschaft nachhaltig zugute kommt.
Nakopa oder FKKP? Kommunen müssen sich nicht für ein Förderinstrument entscheiden, wenn sich mehrere sinnvoll ergänzen lassen. Wie sieht das in der Praxis aus?