Die Kurzbeschreibung des Projektes sollte dabei in möglichst enger inhaltlicher Abstimmung mit der Partnerkommune im Globalen Süden erarbeitet werden.
Eine zuvor eingereichte Kurzbeschreibung des Projektes ist Voraussetzung für einen später möglichen Vollantrag. Erst wenn auf die Kurzbeschreibung hin eine positive Rückmeldung durch die Servicestelle erfolgt ist, können in der zweiten Stufe Vollanträge bis spätestens 30. April 2021 bei uns eingereicht werden.
Für eine telefonische Beratung stehen wir gerne zur Verfügung. Sie können uns vorab auch Ihre Entwürfe zusenden, die wir kommentieren und mit Ihnen persönlich durchsprechen. Wir empfehlen Ihnen, unser Beratungsangebot frühzeitig wahrzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass die fachliche Verantwortung und Bewilligung der Förderung in die Zuständigkeit des BMZ fällt. Gerne beraten wir Sie jedoch im Vorfeld zur Antragstellung. Hierzu empfehlen wir Ihnen, bei Rückfragen frühzeitig Ihren jeweiligen Ansprechpartner zu kontaktieren.