Wir bieten fundierte Beratung, Vernetzung und Förderung für Kommunen – Ihr Rundum-Paket für kommunale Nachhaltigkeit und globale Verantwortung.
Finanzielle Unterstützung für kommunale Partnerschaften
Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Seit 2011 bietet das Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP) deutschen Kommunen und Kreisen die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für entwicklungspolitische Partnerschaftsvorhaben zu beantragen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Teilnahme am Projekt „Kommunale Klimapartnerschaften“.
Blick auf die nicaraguanische Hafenstadt Corinto, in der Maßnahmen mit Hilfe des Förderprogramms umgesetzt werden. Foto: Stadt Corinto
Wie in vergangenen Jahren wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auch 2023 für kommunale deutsche Träger Mittel für ein verstärktes Engagement an der Schnittstelle von Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Wäldern, Meeres- und Küstengebieten sowie den Erhalt von Biodiversität bereitstellen. Die diesbezügliche Fazilität „Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Meeres- und Küstenschutz, Walderhalt und Schutz der Biodiversität“ richtet sich an in der umweltorientierten Entwicklungszusammenarbeit erfahrene kommunale deutsche Projektträger, die Maßnahmen über mehrere Jahre umsetzen können. Die Projekte umfassen eine Laufzeit von drei Jahren und drei Monaten, also insgesamt 39 Monaten, ab Oktober 2023 bis Dezember 2026.
Bekanntmachung 2023 bis 2026
Das Antragsverfahren startet mit einer Interessenbekundung des Projektes, die spätestens bis zum 6. März 2023 über die Förderprojektsoftware von Engagement Global eingereicht werden muss. Die Interessenbekundung des Projektes sollte dabei in möglichst enger inhaltlicher Abstimmung mit der Partnerkommune im Globalen Süden erarbeitet werden.
Eine zuvor eingereichte Interessenbekundung für ein Projekt ist Voraussetzung für einen später möglichen Vollantrag. Erst wenn auf die Interessenbekundung hin eine positive Rückmeldung durch die Servicestelle erfolgt ist, können in der zweiten Stufe Vollanträge bis spätestens 7. Mai 2023 bei Engagement Global eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung ausschließlich über die Förderprojektsoftware möglich ist. Hierzu müssen Sie sich zunächst in der Förderprojektsoftware registrieren sowie einen Antrag auf Trägerprüfung stellen, sofern Sie nicht bereits als Antragsstellender registriert sind.
Antragstellende Kommunen sind Partner im Programm „Kommunale Klimapartnerschaften“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Gefördert werden Projekte in den Bereichen Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeren und Küsten, Erhalt von Wäldern und Biodiversität.
Förderfähig sind nur Projekte, die unmittelbar und ausdrücklich beitragen zur:
Klimaminderung/ Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von effizienten und/oder regenerativen Technologien und/oder
Klimafolgenanpassung/ Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel in davon besonders betroffenen Regionen (inkl. durch sog. slow-onset events) und/oder
Integration von Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsziele und -maßnahmen der Empfängerländer u.a. durch Institutionenaufbau, Kapazitätsentwicklung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure.
Welche Vorgaben sind zu beachten?
Laufzeit: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu drei Jahren und drei Monaten (insgesamt 39 Monate) nicht überschreiten.
Anteilsfinanzierung: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Kofinanzierungen aus Landesmitteln können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Die entsprechenden Landeshaushaltsordnungen sind in diesem Fall zu beachten. Unbare Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht anrechenbar auf die Eigenmittel und werden neben dem Budget nachrichtlich aufgeführt.
Neuigkeiten aus dem Projekt
Neumarkt - Drakenstein, Südafrika
Nakopa oder FKKP? Kommunen müssen sich nicht für ein Förderinstrument entscheiden, wenn sich zwei oder mehrere sinnvoll ergänzen lassen. Wie sieht das in der Praxis aus?
Was die Kombination mehrerer Förderinstrumente möglich macht. Und warum sich die kommunalen Partner aus dem Enzkreis sowie Masasi Stadt und Distrikt das zutrauen.