Sie haben unser Förderangebot genutzt und ein Projekt erfolgreich durchgeführt? Nach Projektabschluss ist es erforderlich, dass die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger nach §44 BHO einen Verwendungsnachweis – bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis – einreicht. Mit dem Verwendungsnachweis wird Rechenschaft über die Erreichung des Zuwendungszwecks und den wirtschaftlichen Mitteleinsatz abgelegt. Er dient damit der Erfolgskontrolle, ist Bestandteil der Rechnungslegung und Grundlage für die Prüfung durch den Bundesrechnungshof sowie die parlamentarische Kontrolle.
Reichen Sie bei uns Ihre Verwendungsnachweise zu Ihren Projekten der Kommunalen Förderung ein.
- Kleinprojektefonds und Kleinprojektefonds Ukraine
- Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)
- Förderprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)
- Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Die Nachweise werden in vorausgefüllten Dokumenten oder bei neueren Projekten direkt in unserer Förderprojektsoftware erstellt.