Wir bieten fundierte Beratung, Vernetzung und Förderung für Kommunen – Ihr Rundum-Paket für kommunale Nachhaltigkeit und globale Verantwortung.
Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen
Im Rahmen unseres Angebots „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik (Kepol)“ aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird seit 2016 ein Zuschuss für Personalressourcen für kommunales entwicklungspolitisches Engagement vergeben.
Bei der Beantragung einer Koordinationsstelle für kommunale Entwicklungspolitik (Kepol) muss ein entwicklungspolitisches Projektziel festgelegt werden, welches durch den Einsatz der Koordinatorin oder des Koordinators erreicht werden soll. Es sollen Grundlagen und Strukturen geschaffen werden, die auch über den Förderzeitraum hinaus entwicklungspolitisches Engagement auf kommunaler Ebene ermöglichen. Mit unserem Angebot sollen Kommunen ermutigt werden, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen und ihre individuellen Potenziale auszuschöpfen.
Bekanntmachung 2022 für Erstprojekte
Auch 2022 besteht wieder die Möglichkeit, einen Antrag auf ein Erstprojekt zu stellen.
Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 15. Februar bis spätestens 31. Juli 2022 durchgehend über die Förderprojektsoftware von Engagement Global möglich.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite und in der Bekanntmachung zum Download.
Antragsberechtigt sind Kommunalverwaltungen. Die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt.
Mit welchen Inhalten müssen sich die Projekte befassen?
Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Als kommunale Entwicklungspolitik wird die Summe der entwicklungspolitischen Mittel und Maßnahmen verstanden, die von deutschen kommunalen Verwaltungen im In- und Ausland eingesetzt werden. Sie ist auf eine global nachhaltige und gemeinwohlorientierte Entwicklung ausgerichtet und soll im Globalen Süden zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen.
Die Tätigkeiten der Koordinationsstelle müssen projektbezogen und zusätzlich sein. Das heißt, eine bereits bestehende Personalressource darf weder vollständig noch anteilig durch die Förderung ersetzt werden.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Das Projektziel, welches mit der Koordinationsstelle erreicht werden soll, kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen:
Beiträge zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDG) auf lokaler Ebene im Sinne des SKEW-Projekts „Global Nachhaltige Kommune“
Fairer Handel und Faire Beschaffung auf lokaler Ebene
Internationale Kommunalbeziehungen oder Partnerschaften mit Kommunen und Regionen aus Schwellen-, Transformations- und Entwicklungsländern
Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Kommunen weltweit
Welche Vorgaben sind zu beachten?
Laufzeit: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten nicht überschreiten und müssen i.d.R. bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Eine Anschlussfinanzierung um bis zu 24 weitere Monate in Form eines Folgeprojekts kann ggf. auf Antrag gewährt werden, soweit Haushaltsmittel vorhanden sind. Für Folgeprojekte gibt es eigene Förderbekanntgaben und einen separaten Antragsprozess.
Anteilsfinanzierung: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Kofinanzierungen aus Mitteln der Bundesländer können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Dabei muss jedoch auf die Einhaltung der entsprechenden Landeshaushaltsordnungen geachtet werden. Unbare Eigenleistungen sind nicht anrechenbar auf die Eigenmittel und werden neben dem Budget nachrichtlich aufgeführt.
Antragsverfahren und Fristen
Eine Antragstellung ist in einem Zeitraum vom 15. Februar bis spätestens 31. Juli 2022 durchgehend über die Förderprojektsoftware von Engagement Global möglich. Rufen Sie die Dokumente auf unter
Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Interessenbekundung im System voraus. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst im System registrieren sowie einen Antrag auf Trägerprüfung stellen müssen. Der Antragsteller erhält nach Prüfung eine Benachrichtigung über seine Zulassung zur Antragstellung. Der Antrag muss mit Unterschrift der nach Gemeindeordnung zeichnungsberechtigten Person eingehen.
Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs nach den OECD-DAC- Kriterien und den Vorgaben dieser Bekanntmachung geprüft und nur nach der Feststellung der Förderfähigkeit gefördert.
Die Unterlagen werden zusätzlich auf postalischem Weg an folgende Adresse erbeten:
Engagement Global gGmbH/ Servicestelle Kommunen in der Einen Welt zu Händen Team „Kepol-Koordination“ Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn
Folgeprojekte
Projektträger, die Erstprojekte durchführen, haben grundsätzlich die Möglichkeit, spätestens vier Monate vor Ende des Erstprojekts einen Antrag auf ein Folgeprojekt zu stellen. Das Folgeprojekt kann die Wirkung des Erstprojekts vertiefen, es muss jedoch zusätzlich und in sich abgeschlossen sein. Das Folgeprojekt soll zeitlich unmittelbar an das Erstprojekt anschließen.
Folgeprojekte werden mit bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben gefördert, mindestens 25 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Projektträger in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Der Stellenumfang der geförderten Stelle muss mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle betragen.
Informationen für Erstprojekte können Sie nachfolgend herunterladen. Die Unterlagen für Folgeprojekte können bei uns angefragt werden.
Sie haben noch Fragen oder benötigen Hilfe bei der Antragstellung?
Gerne beraten wir Sie im Vorfeld und bei Fragen zur Antragstellung. Bitte wenden Sie sich dazu an
Außerdem bieten wir regelmäßig Online-Seminare an: Unsere Seminare richten sich an Kommunen, die 2022 in dem Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ einen Antrag stellen möchten. Im Seminar werden das Förderprogramm und dessen grundlegende Rahmenbedingungen vorgestellt sowie die wesentlichen Punkte des Projektantrags erläutert.
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