Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Als kommunale Entwicklungspolitik wird die Summe der entwicklungspolitischen Mittel und Maßnahmen verstanden, die von deutschen kommunalen Verwaltungen im In- und Ausland eingesetzt werden. Sie ist auf eine global nachhaltige und gemeinwohlorientierte Entwicklung ausgerichtet und soll im Globalen Süden zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen.
Das Projektziel, das mit der Koordinationsstelle erreicht werden soll, kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen:
- Beiträge zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) auf lokaler Ebene im Sinne des SKEW-Programms „Global Nachhaltige Kommune“
- Fairer Handel und Faire Beschaffung auf lokaler Ebene
- Internationale Kommunalbeziehungen und/oder Partnerschaften mit Kommunen und Regionen aus Ländern des Globalen Südens
Für eine möglichst breite Verankerung des Engagements in der Verwaltung und Gesellschaft sollen Projekte bevorzugt berücksichtigt werden, die zwei oder mehrere Schwerpunktthemen kombinieren.
Mögliche Aufgabenfelder der Koordinationsstelle zu oben genannten Themenfeldern können beispielsweise sein:
- (Weiter-)Entwicklung von Strategien und Handlungskonzepten in der kommunalen Entwicklungspolitik
- Schaffung von Strukturen zur nachhaltigen Verankerung kommunaler Entwicklungspolitik in der Kommune/in der Region/dem Bundesland/international, z.B. Etablierung von Gremien oder Arbeitsgruppen
- Umsetzung und Begleitung von bzw. Beratung bei zusätzlichen entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekten
- Multiplikation von Strategien und guten Beispielen der kommunalen Entwicklungspolitik
- Informationsarbeit zu entwicklungspolitischen Themen in der Kommune sowie in der Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik
- Auf- und Ausbau internationaler entwicklungspolitischer Kommunalbeziehungen mit Süd-Kommunen, z.B. Teilnahme an Projekten zu Partnerschaftsarbeit
- Vernetzung von und mit entwicklungspolitischen Akteuren in der Kommune bzw. mit anderen Kommunen in der Region/dem Bundesland/international, z.B. Organisation von Netzwerkveranstaltungen oder Austauschforen
Zu beachten ist, dass bestehende zivilgesellschaftliche Aktivitäten nicht durch das Projekt ersetzt werden.
Die Tätigkeiten der Koordinationsstelle müssen projektbezogen und zusätzlich sein. Das heißt, eine bereits bestehende Personalressource darf weder vollständig noch anteilig durch die Förderung ersetzt werden. Die Mitarbeit an bereits laufenden Projekten ist nur möglich, sofern ein zusätzlicher Mehrwert geschaffen wird.
Sofern in der Kommunalverwaltung zeitgleich andere Personalstellen zu Nachhaltigkeitsthemen arbeiten, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden, ist dies im Antrag darzustellen und eine Abgrenzung der jeweiligen Tätigkeitsbereiche vorzunehmen. Eine Doppelfinanzierung ist ausgeschlossen.
Durch das geförderte Personal können nur Aufgaben bearbeitet werden, die im Antrag definiert sind. Ausgeschlossen ist die Bearbeitung von anderen Aufgaben, wie z.B. Linienaufgaben der allgemeinen Verwaltung, neue Projektaufträge oder die Vertretung anderer Mitarbeiter*innen. Änderungen der im Antrag beschriebenen Aufgaben sind grundsätzlich möglich, aber zunächst mit der SKEW abzustimmen und ggf. per Änderungsantrag zu beantragen.
Die für das beantragte Projekt relevanten BMZ-Strategiepapiere sind bei der Projektplanung und -implementierung zu beachten. Abrufbar sind alle Dokumente unter:
https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen
Die Stelle ist als „Koordinator*in für kommunale Entwicklungspolitik“ zu bezeichnen. Diese Bezeichnung ist auch in der Stellenausschreibung und in allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Im Antrag ist zu erläutern, inwieweit durch den Einsatz der geförderten Personalstelle Strukturen und Grundlagen geschaffen werden, die ein langfristiges, gesteigertes entwicklungspolitisches Engagement ermöglichen und auch über den Projektzeitraum hinaus eine nachhaltige Wirkung erzielen.