Wir bieten fundierte Beratung, Vernetzung und Förderung für Kommunen – Ihr Rundum-Paket für kommunale Nachhaltigkeit und globale Verantwortung.
Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen
Im Rahmen unseres Angebots „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik (KEpol)“ aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden seit 2016 Zuwendungen für Personalressourcen für kommunales entwicklungspolitisches Engagement vergeben.
Bei der Beantragung einer Koordinationsstelle für kommunale Entwicklungspolitik (KEpol) muss ein entwicklungspolitisches Projektziel festgelegt werden, welches durch den Einsatz der Koordinatorin oder des Koordinators erreicht werden soll. Es sollen Grundlagen und Strukturen geschaffen werden, die auch über den Förderzeitraum hinaus entwicklungspolitisches Engagement auf kommunaler Ebene ermöglichen. Mit unserem Angebot sollen Kommunen ermutigt werden, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen und ihre individuellen Potenziale auszuschöpfen.
Bekanntmachung für Erstprojekte
Zurzeit besteht leider keine Möglichkeit einen Antrag auf ein Erstprojekt zu stellen. Wir rechnen allerdings damit, dass wir 2023 erneute eine Förderbekanntmachung veröffentlichen können und werden Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Seit 2022 erfolgt die Antragstellung über die Förderprojektsoftware.
Antragsberechtigt sind Kommunalverwaltungen. Die städtischen Bezirke für das Land Berlin und des Stadtstaates Hamburg sind eigenständig antragsberechtigt.
Mit welchen Inhalten müssen sich die Projekte befassen?
Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Als kommunale Entwicklungspolitik wird die Summe der entwicklungspolitischen Mittel und Maßnahmen verstanden, die von deutschen kommunalen Verwaltungen im In- und Ausland eingesetzt werden. Sie ist auf eine global nachhaltige und gemeinwohlorientierte Entwicklung ausgerichtet und soll im Globalen Süden zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen.
Die Tätigkeiten der Koordinationsstelle müssen projektbezogen und zusätzlich sein. Das heißt, eine bereits bestehende Personalressource darf weder vollständig noch anteilig durch die Förderung ersetzt werden.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Das Projektziel, welches mit der Koordinationsstelle erreicht werden soll, kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen:
Beiträge zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDG) auf lokaler Ebene im Sinne des SKEW-Projekts „Global Nachhaltige Kommune“
Fairer Handel und Faire Beschaffung auf lokaler Ebene
Internationale Kommunalbeziehungen oder Partnerschaften mit Kommunen und Regionen aus Schwellen-, Transformations- und Entwicklungsländern
Welche Vorgaben sind zu beachten?
Laufzeit: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten nicht überschreiten.
Eine Anschlussfinanzierung um bis zu 24 weitere Monate in Form eines Folgeprojekts kann ggf. auf Antrag gewährt werden, soweit Haushaltsmittel vorhanden sind. Für Folgeprojekte gibt es eigene Förderbekanntgaben und einen separaten Antragsprozess.
Anteilsfinanzierung: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Kofinanzierungen aus Mitteln der Bundesländer können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Dabei muss jedoch auf die Einhaltung der entsprechenden Landeshaushaltsordnungen geachtet werden. Unbare Eigenleistungen sind nicht anrechenbar auf die Eigenmittel und werden neben dem Budget nachrichtlich aufgeführt.
Antragsverfahren und Fristen
Die Antragstellung ist zurzeit nicht möglich.
Seit 2022 erfolgt die Antragstellung über die Förderprojektsoftware von Engagement Global. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst im System registrieren sowie einen Antrag auf Trägerprüfung stellen müssen. Diese beiden Schritte können Sie unabhängig von der Förderbekanntmachung jederzeit durchführen.
Projektträger, die Erstprojekte durchführen, haben grundsätzlich die Möglichkeit, spätestens vier Monate vor Ende des Erstprojekts einen Antrag auf ein Folgeprojekt zu stellen. Das Folgeprojekt kann die Wirkung des Erstprojekts vertiefen, es muss jedoch zusätzlich und in sich abgeschlossen sein. Das Folgeprojekt soll zeitlich unmittelbar an das Erstprojekt anschließen.
Folgeprojekte werden mit bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben gefördert, mindestens 25 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Projektträger in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Der Stellenumfang der geförderten Stelle muss mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle betragen.
Sehr gerne können Sie uns bei Interesse zu unserem Angebot auch außerhalb unserer Bekanntmachungsphasen kontaktieren. Interessentinnen und Interessenten nehmen wir gerne bereits in unseren Emailverteiler auf, der direkt über Neuigkeiten informiert wird.
Gerne beraten wir Sie im Vorfeld und bei Fragen zur Antragstellung. Bitte wenden Sie sich dazu an
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