Die Konzeption des Förderinstruments wurde angepasst. Nunmehr besteht die Option in den Fördersegmenten „Vertiefung des entwicklungspolitischen Engagements“ (Segment I – Erst- und Folgeprojekte) oder „Ausweitung des entwicklungspolitischen Engagements“ (Segment II) ein Projekt durchzuführen. Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachungen können Projekte mit folgender Ausrichtung der Förderung beantragt werden:
Vertiefung des entwicklungspolitischen Engagements – Erstprojekte
Mit diesem Angebot sollen Kommunen ermutigt werden, kommunale Entwicklungspolitik als Querschnittsaufgabe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu etablieren. Dazu sollen Grundlagen und Strukturen geschaffen werden, die auch über den Förderzeitraum hinaus eine Behandlung des Themas ermöglichen. Mit der Förderung sollen alle Kommunen ermutigt werden, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen und ihr diesbezügliches Potenzial voll auszuschöpfen.
Vertiefung des entwicklungspolitischen Engagements – Folgeprojekte
Um das Engagement der bereits aktiven Kommunen zu unterstützen und um weitere wirkungsvolle, entwicklungswichtige Veränderungen in den Kommunen anzustoßen, wird kommunalen Zuwendungsempfängern mit einem bereits laufenden Erstprojekt die Beantragung eines Folgeprojektes ermöglicht. Ein besonderes Augenmerk bei der Projektplanung soll auf der nachhaltigen Wirkung des Projekts und einer Fortführung des Engagements nach Ablauf der Folgeförderung liegen.
Ausweitung des entwicklungspolitischen Engagements
Förderfähig sind Projekte, die eine besondere strategische Relevanz für die kommunale Entwicklungspolitik insgesamt haben. Alternativ sind Projekte förderfähig, die einen besonderen Multiplikationseffekt unter deutschen Kommunen vorweisen können.