Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen
Im Rahmen unseres Angebots „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird seit 2016 ein Zuschuss für Personalressourcen für kommunales entwicklungspolitisches Engagement vergeben.
Bei der Beantragung einer Koordinationsstelle muss ein entwicklungspolitisches Projektziel festgelegt werden, welches durch den Einsatz der Koordinatorin oder des Koordinators erreicht werden soll. Es sollen Grundlagen und Strukturen geschaffen werden, die auch über den Förderzeitraum hinaus entwicklungspolitisches Engagement auf kommunaler Ebene ermöglichen. Mit unserem Angebot sollen Kommunen ermutigt werden, ihr entwicklungspolitisches Engagement auszubauen und ihre individuellen Potenziale auszuschöpfen.
Bekanntmachung 2021 für Erstprojekte
Im Jahr 2021 können wieder Anträge für Erstprojekte eingereicht werden. Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 15. Februar bis spätestens 31. August 2021 durchgehend möglich. Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Interessenbekundung voraus, die mindestens 4 Wochen vor Antragstellung im Zeitraum vom 15. Januar bis spätestens 31. Mai 2021 eingegangen sein muss.
Vorgaben zur Antragstellung
Wer darf Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Kommunalverwaltungen inklusive ihrer Eigen- und Regiebetriebe und Kommunalverbände, wenn sie eine steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Antragstellung? Wir bieten regelmäßig Online-Seminare an: Unsere Seminare richtet sich an Kommunen, die 2021 in dem Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ einen Antrag stellen möchten. Im Seminar werden das Förderprogramm und dessen grundlegende Rahmenbedingungen vorgestellt sowie die wesentlichen Punkte des Projektantrags erläutert.
Teilnehmen können Kommunalvertretende, die in die Antragstellung involviert sind. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Es können nur dann zwei Personen einer Kommune teilnehmen, wenn noch ausreichend freie Plätze vorhanden sind. Unser nächster Termin: Das Seminar ist in drei Module unterteilt und findet am Donnerstag, 4. Februar, Freitag, 5. Februar und Dienstag, 9. Februar 2021 statt. Das dritte Modul am 9. Februar 2021 kann optional besucht werden.
Mit welchen Inhalten müssen sich die Projekte befassen?
Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen. Als kommunale Entwicklungspolitik wird die Summe aller Mittel und Maßnahmen bezeichnet, die Kommunalverwaltung und -politik einsetzen und ergreifen, um eine nachhaltige Entwicklung vor Ort und in Entwicklungsländern zu fördern.
Die Tätigkeiten der Koordinationsstelle müssen projektbezogen und zusätzlich sein. Das heißt, eine bereits bestehende Personalressource darf weder vollständig noch anteilig durch die Förderung ersetzt werden.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Das Projektziel, welches mit der Koordinationsstelle erreicht werden soll, kann sich auf eines oder mehrere der folgenden Themengebiete beziehen:
Beiträge zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals - SDG) auf lokaler Ebene im Sinne des SKEW-Projekts „Global Nachhaltige Kommune“
Fairer Handel und Faire Beschaffung auf lokaler Ebene
Internationale Kommunalbeziehungen oder Partnerschaften mit Kommunen und Regionen aus Schwellen-, Transformations- und Entwicklungsländern
Migration und Entwicklung auf kommunaler Ebene sowie Flucht als Thema und Geflüchtete als Akteure der kommunalen Entwicklungspolitik
Welche Vorgaben sind zu beachten?
Laufzeit: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten nicht überschreiten und müssen i.d.R. bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Eine Anschlussfinanzierung um bis zu 24 weitere Monate in Form eines Folgeprojekts kann ggf. auf Antrag gewährt werden, soweit Haushaltsmittel vorhanden sind. Für Folgeprojekte gibt es eigene Förderbekanntgaben und einen separaten Antragsprozess.
Anteilsfinanzierung: Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden. Kofinanzierungen aus Mitteln der Bundesländer können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Dabei muss jedoch auf die Einhaltung der entsprechenden Landeshaushaltsordnungen geachtet werden. Unbare Eigenleistungen sind nicht anrechenbar auf die Eigenmittel und werden neben dem Budget nachrichtlich aufgeführt.
Antragsprüfung und Fristen
Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis spätestens 31. August 2021 durchgehend möglich. Die Antragstellung setzt das Einreichen einer Interessenbekundung voraus, die mindestens 4 Wochen vor Antragstellung im Zeitraum vom 15. Januar bis spätestens 31. Mai 2021 eingegangen sein muss. Der Antragsteller erhält nach Prüfung eine Benachrichtigung über seine Zulassung zur Antragstellung.
Wir empfehlen allen Antragsinteressierten die Teilnahme an einem Antragseminar. Verschiedene Termine werden im Zeitraum der Antragsstellung angeboten und über die Homepage veröffentlicht.
Ihre Antragsunterlagen werden auf postalischem und zusätzlich elektronischem Weg an folgende Adresse erbeten:
Engagement Global gGmbH Servicestelle Kommunen in der Einen Welt z. Hd. Team „Kepol-Koordination“ Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn
Projektträger, die aktuell ein Erstprojekt durchführen, haben außerdem die Möglichkeit, den Antrag auf ein Folgeprojekt zu stellen. Antragsberechtigt sind aktuell Projektträger, deren Erstprojekt im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 endet. Der Antrag ist spätestens vier Monate vor Ende des Erstprojekts einzureichen (Beispiel: Das Erstprojekt endet am 31. Dezember 2021, die Antragsfrist ist in diesem Fall der 31. August 2021). Das Folgeprojekt kann die Wirkung des Erstprojekts vertiefen, es muss jedoch zusätzlich und in sich abgeschlossen sein. Das Folgeprojekt soll zeitlich unmittelbar an das Erstprojekt anschließen.
Folgeprojekte werden mit bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben gefördert, mindestens 25 Prozent der Gesamtausgaben müssen vom Projektträger in Form von Eigen- und/ oder Drittmitteln erbracht werden. Der Stellenumfang der geförderten Stelle muss mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle betragen.
Informationen und die Interessenbekundung für Erstprojekte können Sie nachfolgend herunterladen. Die Unterlagen für Folgeprojekte können bei uns angefragt werden.
Gerne beraten wir Sie im Vorfeld und bei Fragen zur Antragstellung. Bitte wenden Sie sich an
Die ersten Netzwerktreffen im Förderprogramm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ fanden am 13. und 14. April sowie am 3. und 4. Mai in Bonn statt.