Mit der Förderung von Anbahnungs- und Delegationsreisen bieten wir deutsch-ukrainischen Partnerschaften die Gelegenheit zum besseren Kennenlernen und zur Ausarbeitung von Projektideen. Kommunen können auf diese Weise praxisbezogene Lösungen für die Zusammenarbeit entwickeln, auf konkrete Bedarfe reagieren und zugleich ein Zeichen der Freundschaft und Solidarität besonders in schwierigen Zeiten setzen.
Angesichts des hohen politischen, gesellschaftlichen und sozialen Mehrwerts von Unterstützungsangeboten deutscher Partnerkommunen in der derzeitigen Lage, ist die Finanzierung von Delegationsreisen in die Ukraine über die SKEW trotz der bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Dabei dürfen im Rahmen des zu vereinbarenden Kooperationsvertrags zwischen der antragstellenden deutschen Kommune und der SKEW bis zu fünf Personen der reisenden Kommune die Partnerkommune für drei bis fünf Tage besuchen.
Bitte beachten Sie: Bei Interesse an der Förderung einer Anbahnungs- und Delegationsreise melden Sie sich bitte frühzeitig mit mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit bei uns. Wir unterstützen Sie gerne!