Die Verankerung fairer Beschaffung und die Förderung des fairen Handels bieten Kommunen die Möglichkeit, kommunale Entwicklungspolitik umzusetzen. Viele Kommunen engagieren sich bereits mit verschiedensten Maßnahmen in diesem Feld. Andere wagen gerade die ersten Schritte.
Wir holen Sie dort ab, wo Sie stehen – sei es bei der Einführung des Themenfelds in Ihrer Kommune oder bei der nachhaltigen Etablierung einer fairen Beschaffung. Gerne begleiten wir Sie ganz individuell!
Um juristische Unklarheiten während fairer Beschaffungsvorgänge zu beseitigen, kann die Servicestelle in bestimmten Fällen auf das Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwält*innen vermitteln und die Kosten der Beratung übernehmen. Angeboten wird eine grundsätzlichen Beratung aus juristischer Perspektive. Es ist aber auch möglich, faire Ausschreibungen juristisch begleiten und die Ausschreibungsunterlagen juristisch überprüfen lassen. Sprechen Sie uns gerne an.