Begegnung und Austausch junger Menschen mit Israel
Tätigkeitsregion
- Nordrhein-Westfalen
- Weltweit
Handlungsfelder
- Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- (Kommunale) Partnerschaften
- Migration und Entwicklung
Beschreibung
Das Begegnungsprogramm des Landes NRW will insbesondere die Begegnungen mit jungen Menschen aus Israel stärken. Gefördert werden insbesondere Jugendbegegnungen, Fachkräftebegegnungen, Gedenkstättenfahrten und teilweise auch Einzelprojekte.
Förderart
Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten. Gemeinkosten werden nicht übernommen.
Antragshöhe/Projektdauer
Bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten werden gefördert. Ehrenamtlich erbrachte Leistungen können teilseise als Eigenanteil gewertet werden. Die Bagatellgrenze für öffentliche Träger beträgt 12.500,- Euro; die Bagatellgrenze für freie Träger beträgt nach den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan 1.000,- Euro (jeweils bezogen auf den Zuwendungsbetrag). Für Fahrten zu Gedenkstätten des Nationalsozialismus beträgt die Bagatellgrenze bei Zuwendungen an freie Träger 500,- Euro (bezogen auf den Zuwendungsbetrag).
Antragstellung
Anträge werden über vorgegebene Antragsformulare gestellt.
Antragsteller/-in
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen.
Adresse und Ansprechpartner/in
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50663 Köln
www.lvr.de
Wilhelm Imgrund
Fon: +49 (0)221 809-6233
Fax: +49 (0)221 809-6226
E-Mail: Wilhelm.Imgrund@lvr.de
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48147 Münster
www.lwl.org
Andrea Becker
Fon: +49 (0)251 591-3609
E-Mail: andrea.becker@lwl.org