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Begegnung und Austausch junger Menschen mit Israel

Tätigkeitsregion

  • Nordrhein-Westfalen
  • Weltweit

Handlungsfelder

  • Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  • (Kommunale) Partnerschaften
  • Migration und Entwicklung

Beschreibung

Das Begegnungsprogramm des Landes NRW will insbesondere die Begegnungen mit jungen Menschen aus Israel stärken. Gefördert werden insbesondere Jugendbegegnungen, Fachkräftebegegnungen, Gedenkstättenfahrten und teilweise auch Einzelprojekte.

Förderart

Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten. Gemeinkosten werden nicht übernommen.

Antragshöhe/Projektdauer

Bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten werden gefördert. Ehrenamtlich erbrachte Leistungen können teilseise als Eigenanteil gewertet werden. Die Bagatellgrenze für öffentliche Träger beträgt 12.500,- Euro; die Bagatellgrenze für freie Träger beträgt nach den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan 1.000,- Euro (jeweils bezogen auf den Zuwendungsbetrag). Für Fahrten zu Gedenkstätten des Nationalsozialismus beträgt die Bagatellgrenze bei Zuwendungen an freie Träger 500,- Euro (bezogen auf den Zuwendungsbetrag).

Antragstellung

Anträge werden über vorgegebene Antragsformulare gestellt.

Antragsteller/-in

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen.

Adresse und Ansprechpartner/in

Landschaftsverband Rheinland  
Kennedy-Ufer 2
50663 Köln  
www.lvr.de

Wilhelm Imgrund  
Fon: +49 (0)221 809-6233  
Fax: +49 (0)221 809-6226
E-Mail: Wilhelm.Imgrund@lvr.de

Landschaftsverband Westfalen-Lippe  
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48147 Münster
www.lwl.org

Andrea Becker  
Fon: +49 (0)251 591-3609  
E-Mail: andrea.becker@lwl.org

Weitere Informationen

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