Innerhalb des Nakopa-Förderprogramms stehen im Jahr 2016 Sondermittel in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung, aus denen 1 bis 2 Projekte im Bereich Klimaschutz gefördert werden können.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, die am Projekt „50 kommunale Klimapartnerschaften bis 2015“ teilnehmen oder teilgenommen haben. Das Projekt soll in der jeweiligen Süd-Partnerkommune umgesetzt werden und im Zusammenhang mit dem Handlungsprogramm der Klimapartnerschaft stehen. Bezuschusst werden Vorhaben, die sich auf das Thema Klimaschutz konzentrieren und eines der folgenden Unterthemen behandeln: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Aufforstung (inklusive Agroforstsysteme). Die Projektzielsetzung muss eine quantifizierte und nachweisbare Kompensationswirkung beinhalten. Das Projekt muss 2016 beginnen und darf eine maximale Laufzeit von drei Jahren nicht überschreiten.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der untenstehenden Ausschreibung. Die Vorgaben orientieren sich an den im Nakopa-Förderprogramm üblichen Anforderungen und berücksichtigen zusätzlich gesonderte Kriterien für Kompensationsprojekte.