Wir bieten fundierte Beratung, Vernetzung und Förderung für Kommunen – Ihr Rundum-Paket für kommunale Nachhaltigkeit und globale Verantwortung.
Voluntary Local Reviews (VLRs) für Global Nachhaltige Kommunen
Unterstützung bei der Berichterstattung
Immer mehr Kommunen in Deutschland und weltweit erarbeiten freiwillige Berichte über die lokale Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen. Als eine neue Form der kommunalen Berichterstattung gewannen in den letzten Jahren die Voluntary Local Reviews deutlich an Relevanz. Ein wesentlicher Nutzen der VLRs sind die Einsatzmöglichkeiten zur besseren Sichtbarkeit des kommunalen Beitrags zu den 17 Nachhaltigkeitszielen und deren Umsetzungsstand. VLRs ermöglichen darüber hinaus einen internationalen Vergleich mit anderen Kommunen im Rahmen internationaler Austauschplattformen.
Im föderalen politischen System Deutschlands spielen Kommunen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals). Doch wo steht die eigene Kommune – auch im nationalen oder internationalen Städte-Vergleich? Wir begleiten ausgewählte deutsche Kommunen bei der Sichtbarmachung ihrer Fortschritte bei der Lokalisierung der SDGs und nutzen dafür den Berichtsrahmen der Voluntary Local Reviews (VLRs).
Unser Angebot
Was sind Voluntary Local Reviews (VLRs)?
VLRs orientieren sich an den Voluntary National Reviews (VNRs). Diese dienen der nationalen Berichterstattung gegenüber den Vereinten Nationen zur Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Berichte ausgewählter Nationen werden jedes Jahr beim sogenannten High Level Political Forum (HLPF) präsentiert. Mit wachsendem Bewusstsein für die Bedeutung der kommunale Ebene bei der Umsetzung der Agenda 2030 machen sich zunehmend mehr Kommunen auf den Weg, diesen Überprüfungsmechanismus anzuwenden. Auf kommunaler Ebene werden diese Berichte entsprechend als Voluntary Local Reviews (VLRs) bezeichnet. Diese VLRs berichten anhand qualitativer und quantitativer Auswertungen über den Fortschritt der Umsetzung der 17 SDGs in der Kommune. Zur Erstellung von VLRs gibt es seitens der Vereinten Nationen – bis auf unverbindliche Leitlinien – bislang keine offiziellen Anwendungsvorgaben.
Nutzen und Mehrwert
Ein wesentlicher Nutzen des VLRs sind die Einsatzmöglichkeiten auf lokaler, aber auch internationaler Ebene. Wer zu den 17 Zielen berichtet, kann damit direkt in den Dialog mit anderen VLR-Kommunen treten, auch außerhalb Deutschlands, wie z.B. mit Helsinki, La Paz und Barcelona. Zudem ist der VLR eine Art Dokumentation und Bestandsaufnahme des lokalen Status Quo und damit auch ein wichtiges Dokument für Bürger*innen der Kommune. Zusätzlich ist der VLR auch Grundlage, um weitere Ziele zu definieren, Fortschritte zu überprüfen und Maßnahmen aufzustellen beziehungsweise deren Umsetzung zu beschleunigen. Gleichzeitig kann der VLR ein geeignetes Kommunikationsinstrument sein, um Transparenz darüber zu schaffen, wie die lokale Ebene zur Umsetzung der Agenda 2030 beiträgt und wie weiter vorgegangen werden soll.
Welche Leistungen bietet das Projekt?
Im Rahmen der Maßnahme erhält die Kommune die nötige Unterstützung und Hilfestellung bei der Gestaltung und Aufbereitung des VLRs in deutscher und englischer Sprache. Die Fertigstellung und Veröffentlichung der VLRs ist für Dezember 2024 beabsichtigt, so dass die Ergebnisse beim HLPF im Juli 2025 eingereicht und vorgestellt werden können.
Welche Maßnahmen und Leistungen umfasst das Projekt?
Die Leistungen umfassen die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Arbeitstreffen oder Workshops in der Kommune (Online/Präsenz). Im Rahmen der Treffen werden die Beiträge der kommunalen Fachbereiche zur Umsetzung der 17 SDGs gesammelt und diskutiert. Die wesentlichen Inhalte und „Take-Aways“ aus den Treffen werden von der SKEW bearbeitet und für die weitere Erstellung des VLRs aufbereitet. Die konkrete Arbeit an den Texten erfolgt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Eine Gliederung für den Aufbau der VLRs wird von der SKEW bereitgestellt. Diese dient als Orientierung und kann auf die lokale Situation angepasst werden. Im Rahmen des Projekts wird ebenfalls ein gemeinsames Layout als Muster bereitgestellt sowie die Übersetzung ins Englische seitens der SKEW angeboten.
Wieviel Kapazitäten muss die Kommune einplanen?
Ein VLR bereitet die bereits bestehenden und entschiedenen Maßnahmen in Berichtsform auf, das heißt, dass die zeitlichen und personellen Kapazitäten geringer sind als bei der Vereinbarung von strategischen Handlungsfeldern und Zielen.
Die für die SKEW zuständige Ansprechperson wird nur punktuell Arbeitszeit in den VLR stecken müssen, aber nicht als durchgehende Daueraufgabe gebunden sein. Die personellen Kapazitäten umfassen Aufgaben wie Terminplanung, Kommunikation und Freigaben im Haus und der Verwaltungsspitze, jedoch vor allem die Zusammenarbeit zur Bearbeitung der Inhalte und Texte.
Die personellen Kapazitäten umfassen Aufgaben wie Terminplanung- und Vorbereitung zusammen mit der SKEW, Kommunikation und Freigaben im Haus und der Verwaltungsspitze, jedoch vor allem die Zusammenarbeit zur Bearbeitung der Inhalte und Texte. Es ist ebenfalls möglich, dass sich zwei Personen innerhalb der Kommune die Aufgaben aufteilen.
Teilnahmevoraussetzungen
Es muss eine Interessenbekundung der Verwaltungsspitze oder der zuständigen Leitungsebene vorliegen.
Es muss mindestens eine Ansprechperson in der kommunalen Verwaltung benannt werden. Die Person muss in Abstimmung mit der SKEW und den zuständigen Ämtern die Termine koordinieren sowie zusammen mit der SKEW die Inhalte und Texte bearbeiten.
Die Kommune muss eigene Kennzahlen, Daten und Indikatoren sammeln und zuliefern. Es gibt hierfür während des Projekts Feedback und Unterstützung.
Es sollen Projekte und Maßnahmen aus der kommunalen Entwicklungspolitik in den VLR einfließen.
Eine abgeschlossene Teilnahme an einem GNK-Projekt ist zu empfehlen, aber keine zwingende Bedingung zur Teilnahme. Die SDGs müssen jedoch bekannt sein und ein Bewusstsein für deren Umsetzung vorhanden sein, so dass das Projekt an bestehende Strukturen (Gremien, AGs für Nachhaltigkeit, kommunale Leitlinien, Handlungsprogramme etc.) anknüpfen kann.