Das Programm richtet sich zum einen an deutsche Kommunen (Städte, Gemeinden oder Landkreise), die eine partnerschaftliche Beziehung zu einer Kommune in einem der Kooperationsländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterhalten. Dies sind Kommunen aus Ländern, die auf der „DAC-Liste“ der OECD stehen und Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind. Im Zweifel sprechen Sie uns gerne an!
Kommunen mit etablierten Partnerschaften, sowie diejenigen, deren Partnerschaft sich noch im Aufbau befindet, bilden hierbei gleichermaßen die Zielgruppe des Programms.
Auch können kommunale Institutionen Projekte vorschlagen, durchführen und abwickeln.
Neben Kommunen sind auch Kommunalverbände antragsberechtigt, sofern sie entweder eine Kooperation mit einem Kommunalverband des Partnerlandes pflegen, oder mithilfe einer Fachkraft im Kommunalverband mehrere kommunale Partnerschaften parallel fördern möchten.
In einigen Ländern sind die kommunalen Partnerschaften mit deutschen Partnern gut untereinander vernetzt. Möchten zwei oder mehrere Partnerschaften sich fachlich zu demselben Thema auseinandersetzen oder möchten sie ein regionales Projekt umsetzen (zum Beispiel regionale Tourismusentwicklung oder Flusssanierung), können auch mehrere kommunale Partnerschaften eine Fachkraft beantragen.
FKPW-Fachkräfte können damit in den verschiedensten Konstellationen und mit verschiedensten Partnerschaftsstrukturen zum Einsatz kommen.
In allen Fällen reichen die beteiligten Kommunen beziehungsweise Kommunalverbände gemeinsam eine Interessenbekundung ein. Alle Partner tragen das Fachkraftprojekt gleichermaßen und begleiten über den gesamten Projektzeitraum hinweg die Planung und Durchführung des Fachkrafteinsatzes. Dabei entsteht der Verwaltung im Globalen Süden, in der die Fachkraft arbeite soll, ein höherer administrativer Aufwand als der deutschen Partnerkommune.